Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen

GOZ 4020
Mundschleimhauterkrankungen, lokal

Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen gegebenenfalls einschließlich Taschenspülungen, je Sitzung

Arbeiten & Organisieren

GOZ 4020 Schnellcheck

Punktzahl:45
Faktoren:1,0 : 2,53 €2,3 : 5,82 €3,5 : 8,86 €
check
Abrechenbar
  • einmal je Sitzung
  • auch bei mehreren Maßnahmen nur einmal je Sitzung
  • für das lokale Auftragen von Medikamenten auf die Mundschleimhaut
  • ggf. einschließlich Taschenspülung
  • bei Erkrankungen der Mundschleimhaut
  • bei Verletzungen der Mundschleimhaut
  • bei der Behandlung von Druckstellen
  • neben GOZ 4030 (Beseitigung von Fremdreizen)
  • neben GOZ 4070/GOZ 4075 (Parodontalchirurgische Therapie, geschlossen)
  • einschließlich Materialkosten
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • lokale Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen
  • Taschenspülungen
no-check
Nicht abrechenbar
  • für das Einlegen von Drainagen
  • für Nachbehandlungen nach chirurgischen Eingriffen
  • für die Versorgung von Wunden z. B. nach Verletzungen
  • für Tamponade
  • je Parodontium für die Taschenspülung
  • zusätzlich Materialkosten für das Medikament
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    keine

  • Dokumentation
    • behandelte Region
    • Diagnose/Befund
    • verwendetes Medikament
  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Materialkosten für die verwendeten Medikamente sind nicht zusätzlich berechenbar.

      Die in der Leistungsbeschreibung angeführte „Taschenspülung“ ist auch bei der Behandlung mehrerer Zahnfleischtaschen nur einmal je Sitzung berechenbar und damit in der Regel nicht kostendeckend. Eine angemessene Berechnung kann dann nur auf Basis einer Honorarvereinbarung gemäß § 2 GOZ durchgeführt werden.

    • BZÄK Kommentar

      Kommentar zur Leistungsbeschreibung

      Die Lokalbehandlung beinhaltet die Therapie bei Veränderungen und/oder Entzündungen der Mundschleimhäute einschließlich der umgrenzenden Lippenstrukturen. Die Lokalbehandlung kann sowohl bei Erkrankungen der Mundschleimhaut als auch bei Verletzungen oder bei auslösenden Fremdreizen, z. B. durch Zahnersatz erforderlich werden. Die Behandlung kann auf verschiedene Weisen erfolgen, z. B. mittels Aufbringen von Salben oder Spülen von Zahnfleischtaschen mit geeigneten Lösungen.

      Nachbehandlungen nach chirurgischen Maßnahmen erfüllen nicht den Leistungsinhalt der Nummer 4020, sondern sind in Abhängigkeit von der erfolgten Behandlung mit den Nummern 3300 oder 3310 zu berechnen. Ebenso ist die Versorgung von Wunden, die z.B. infolge von Verletzungen entstanden sind, nicht mit der Nummer 4020, sondern mit den Nummern 2000 ff. GOÄ zu berechnen. Treten weitere Maßnahmen hinzu, z. B. das Entfernen von Fremdreizen, kommt die Leistung nach Nummer 4030 zusätzlich zur Berechnung. Diese Nummer ist ggf. auch neben parodontalchirurgischen Leistungen berechnungsfähig. Die Nummer 4020 kann auch bei mehreren Maßnahmen dieser Art innerhalb einer Sitzung immer nur einmal berechnet werden. Materialkosten für die im Rahmen dieser Behandlung verwendeten Medikamente sind nicht gesondert berechnungsfähig.

      Beschluss des Beratungsforums Nr. 45:
      Eine subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation im Rahmen einer Periimplantitisbehandlung an einem Implantat stellt eine selbstständige Leistung dar, die nicht in der GOZ beschrieben ist. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 4025 für angemessen.

      Zusätzlicher Aufwand

      • Verschiedene Maßnahmen zur Behandlung einer Erkrankung
      • Mehrere Maßnahmen in verschiedenen Mundschleimhautgebieten innerhalb einer Sitzung
      • Besonderer Kostenaufwand für die verwendeten Medikamente
      • u. v. m.

      Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

      • Oberflächenanästhesie GOZ 0080
      • Lokalanästhesien GOZ 0090, GOZ 0100
      • Nachbehandlungen GOZ 3300, GOZ 3310, GOZ 4150
      • Beseitigung von Kanten, Fremdreizen usw. GOZ 4030
      • Beseitigung von Belägen usw. GOZ 4050, GOZ 4055, GOZ 4060
      • Parodontalchirurgische Therapie GOZ 4070 ff.
      • Subgingivale medikamentöse Lokalapplikation GOZ 4025
      • u. v. m.
    • BMG Kommentar

      Begründung des BMG zum Entwurf der GOZ 2012 (Auszug)

      „Zu den Leistungen nach den Nummern 4020 und 4025:

      In die Leistung nach der Nummer 4020 wird die Taschenspülung als fakultative Leistung einbezogen. Die neu aufgenommene Leistung nach der Nummer 4025 bildet die antibakterielle Behandlung mit gezielter Einbringung von antibakteriellen Substanzen in den subgingivalen Raum ab. Davon zu unterscheiden sind einfache Taschenspülungen, die nach der Nummer 4020 berechnungsfähig sind. Die subgingival eingebrachten antibakteriellen Substanzen wie z.B. bestimmte Materialien, die antibiotisch wirksame Substanzen abgeben, sind gesondert berechnungsfähig.“