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GOZ 4025
Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation

Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn

Arbeiten & Organisieren

GOZ 4025 Schnellcheck

Punktzahl:15
Faktoren:1,0 : 0,84 €2,3 : 1,94 €3,5 : 2,95 €
  • Abrechenbar
    • je Zahn
    • auch bei mehreren Maßnahmen nur einmal je Sitzung
    • für das lokale Einbringen von antibakteriellen Medikamenten in die Zahnfleischtasche
    • auch neben GOZ 4030 (Beseitigung von Fremdreizen)
    • auch neben GOZ 4070/GOZ 4075 (Parodontalchirurgische Therapie geschlossen)
    • zusätzlich Materialkosten für das antibakterielle Material
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • für die lokale Applikation antibakterieller Medikamente in die Zahnfleischtasche
  • Nicht abrechenbar
    • für das einfache Spülen der Zahnfleischtasche mit antibakteriellen Lösungen (GOZ 4020)
    • für Tamponade (=GOZ 3300)
    • wenn andere als antibakterielle Medikamente subgingival eingebracht werden (= GOZ 4020)
    • für Kontrolle oder Nachbehandlung nach chirurgischen Eingriffen in Verbindung mit Leistungen GOZ-Nrn. 300 ff, 9000 ff (= GOZ 3290, GOZ 3300, GOZ 3310)
    • orts- und zeitgleich neben GOZ-Nrn. 3050, 3060 (Blutungsstillung)
    • orts- und zeitgleich neben GOZ-Nrn. 3070, 3080 (Exisionen)
  • Zusätzlich abrechenbar
    • GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung)
    • GOZ 0080/0090/0100 (Anästhesien)
    • GOZ 1000/1010 (Mundhygienestatus/Unterweisung)
    • GOZ 1040 (Professionelle Zahnreinigung)
    • GOZ 3300/GOZ 3310/GOZ 4150 (Nachbehandlung)
    • GOZ 4000 (Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus)
    • GOZ 4005 (Parodontal/Gingivalindex)
    • GOZ 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen)
    • GOZ 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)
    • GOZ 4040 (Beseitigung grober Vorkontakte)
    • GOZ 4050/GOZ 4055 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge)
    • GOZ 4060 (Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge)
    • GOZ 4070/GOZ 4075 (Parodontalchirurgische Therapie geschlossen)
    • GOZ 4080 (Gingivektomie, Gingivoplastik)
    • GOZ 4090/4100 (Lappenoperation/offene Kürettage Frontzahn/Seitenzahn)
    • GOZ 4150 (Kontrolle nach Parodontalchirurgischer Therapie)
    • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
    • GOÄ 1, GOÄ 5, GOÄ 6 (Beratung, Untersuchung)
    • Pardontaldiagnostik einschließlich Staging und Grading (gemäß Leistlinie S3), einschließlich Dokumentation (z. B. von von ParoStatus®) (empfohlene Analognummer. 8000a)
    • Aushändigung des Status (gemäß Analog-Nr. 8000a) auf Wunsch des Patienten – Ausfertigung PAR-Formblatt (empfohlene GOZ-Nr. 4030a)
    • Nichtchirurgische, subgingivale Belagsentfernung - PAR (AIT), einwurzeliger Zahn Analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ (empfohlene Analognummer GOZ-Nr. 3010a)
    • Nichtchirurgische, subgingivale Belagsentfernung - PAR (AIT), mehrwurzeliger Zahn Analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ (empfohlene Analognummer GOZ-Nr. 4138a)
    • Nichtchirurgische, subgingivale Belagsentfernung - UPT, einwurzeliger Zahn Analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ (empfohlene Analognummer GOZ-Nr. 0090a)
    • Nichtchirurgische, subgingivale Belagsentfernung - UPT, mehrwurzeliger Zahn Analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ (empfohlene Analognummer GOZ-Nr. 2197a)
    • GOÄ-Nr. 298 (Entnahme/Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung

    Hinweis: Die GOÄ-Nr. 4538 (Untersuchung zum Nachweis von Bakterien im Nativmaterial, durch An- und Weiterzüchtung) wird in der Regel nicht vom Zahnarzt, sondern vom Labor das das Abstrichmaterial untersucht, berechnet.

check
Abrechenbar
  • je Zahn
  • auch bei mehreren Maßnahmen nur einmal je Sitzung
  • für das lokale Einbringen von antibakteriellen Medikamenten in die Zahnfleischtasche
  • auch neben GOZ 4030 (Beseitigung von Fremdreizen)
  • auch neben GOZ 4070/GOZ 4075 (Parodontalchirurgische Therapie geschlossen)
  • zusätzlich Materialkosten für das antibakterielle Material
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • für die lokale Applikation antibakterieller Medikamente in die Zahnfleischtasche
no-check
Nicht abrechenbar
  • für das einfache Spülen der Zahnfleischtasche mit antibakteriellen Lösungen (GOZ 4020)
  • für Tamponade (=GOZ 3300)
  • wenn andere als antibakterielle Medikamente subgingival eingebracht werden (= GOZ 4020)
  • für Kontrolle oder Nachbehandlung nach chirurgischen Eingriffen in Verbindung mit Leistungen GOZ-Nrn. 300 ff, 9000 ff (= GOZ 3290, GOZ 3300, GOZ 3310)
  • orts- und zeitgleich neben GOZ-Nrn. 3050, 3060 (Blutungsstillung)
  • orts- und zeitgleich neben GOZ-Nrn. 3070, 3080 (Exisionen)
check
Zusätzlich abrechenbar
  • GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung)
  • GOZ 0080/0090/0100 (Anästhesien)
  • GOZ 1000/1010 (Mundhygienestatus/Unterweisung)
  • GOZ 1040 (Professionelle Zahnreinigung)
  • GOZ 3300/GOZ 3310/GOZ 4150 (Nachbehandlung)
  • GOZ 4000 (Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus)
  • GOZ 4005 (Parodontal/Gingivalindex)
  • GOZ 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen)
  • GOZ 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)
  • GOZ 4040 (Beseitigung grober Vorkontakte)
  • GOZ 4050/GOZ 4055 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge)
  • GOZ 4060 (Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge)
  • GOZ 4070/GOZ 4075 (Parodontalchirurgische Therapie geschlossen)
  • GOZ 4080 (Gingivektomie, Gingivoplastik)
  • GOZ 4090/4100 (Lappenoperation/offene Kürettage Frontzahn/Seitenzahn)
  • GOZ 4150 (Kontrolle nach Parodontalchirurgischer Therapie)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
  • GOÄ 1, GOÄ 5, GOÄ 6 (Beratung, Untersuchung)
  • Pardontaldiagnostik einschließlich Staging und Grading (gemäß Leistlinie S3), einschließlich Dokumentation (z. B. von von ParoStatus®) (empfohlene Analognummer. 8000a)
  • Aushändigung des Status (gemäß Analog-Nr. 8000a) auf Wunsch des Patienten – Ausfertigung PAR-Formblatt (empfohlene GOZ-Nr. 4030a)
  • Nichtchirurgische, subgingivale Belagsentfernung - PAR (AIT), einwurzeliger Zahn Analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ (empfohlene Analognummer GOZ-Nr. 3010a)
  • Nichtchirurgische, subgingivale Belagsentfernung - PAR (AIT), mehrwurzeliger Zahn Analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ (empfohlene Analognummer GOZ-Nr. 4138a)
  • Nichtchirurgische, subgingivale Belagsentfernung - UPT, einwurzeliger Zahn Analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ (empfohlene Analognummer GOZ-Nr. 0090a)
  • Nichtchirurgische, subgingivale Belagsentfernung - UPT, mehrwurzeliger Zahn Analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ (empfohlene Analognummer GOZ-Nr. 2197a)
  • GOÄ-Nr. 298 (Entnahme/Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung

Hinweis: Die GOÄ-Nr. 4538 (Untersuchung zum Nachweis von Bakterien im Nativmaterial, durch An- und Weiterzüchtung) wird in der Regel nicht vom Zahnarzt, sondern vom Labor das das Abstrichmaterial untersucht, berechnet.

  • Abrechnungsbestimmung

    Die verwendeten antibakteriellen Materialien sind gesondert berechnungsfähig.

  • Dokumentation
    • Zahn/Zahnfleischtasche
    • ggf. subgingivale Kürettage, Reinigung und Desinfektion der Zahnfleischtasche
    • verwendetes Material (z. B. CHX-Gel, PerioChip etc.)
  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Materialkosten für das verwendete Material (Medikament) sind zusätzlich berechenbar. Die Voraussetzung ist die Verwendung eines antibakteriellen Medikaments.

      Die GOZ-Nr. 4025 ist einmal je Zahn berechnungsfähig. Erfolgt das subgingvale Einbringen im Interdentalraum, ist es möglich, dass zwei Zähne betroffen sind, die Berechnung erfolgt dann zweimal. Eine genaue Dokumentation ist empfehlenswert.

      Die subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation an Implantaten ist in der GOZ nicht enthalten und wird ggf. analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet.

      Die Leistung ist sehr niedrig bewertet und muss deshalb häufig nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ vereinbart werden.

      Abgrenzung der GOZ-Nrn. 4020 und 4025
      Eine Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen sowie für eine Taschenspülung gemäß GOZ-Nr. 4020 ist einmal je Sitzung berechenbar. Die Materialkosten können in der Regel nicht zusätzlich berechnet werden. Über die GOZ-Nr. 4025 hingegen wird für das subgingivale Einbringen eines antibakteriellen Medikaments einmal je Zahn berechnet. Für diese Leistung können die Materialkosten laut Abrechnungsbestimmung zusätzlich berechnet werden.

      Mögliche Analogleistungen gemäß § 6 Abs. 1 GOZ

      • Full-Mouth-Disinfection
      • Zungenreinigung
      • Anwendung keimreduzierender Lacke als Therapiekonzept (z. B. CHX-Lack)
      • lokale Anwendung von Medikamenten mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger aus einem anderen Grund als zur Kariesprophylaxe (z. B. Parodontalprophylaxe, parodontale Nachbehandlung)
      • Reinigung der intraoralen Schleimhaut
      • subgingivale, medikamentöse, antibakterielle Lokalapplikation an einem Implantat
      • nichtchirurgische, subgingivale Belagsentfernung - PAR (AIT), einwurzeliger Zahn (empfohlene Analognummer GOZ-Nr. 3010a)
      • nichtchirurgische, subgingivale Belagsentfernung - PAR (AIT), mehrwurzeliger Zahn (empfohlene Analognummer GOZ-Nr. 4138a)
      • nichtchirurgische, subgingivale Belagsentfernung - UPT, einwurzeliger Zahn (empfohlene Analognummer GOZ-Nr. 0090a)
      • nichtchirurgische, subgingivale Belagsentfernung - UPT, mehrwurzeliger Zahn (empfohlene Analognummer GOZ-Nr. 2197a)

      Vom Beratungsforum BZÄK – PKV – Beihilfe empfohlene Analogleistungen

      (0)AnalogleistungEmpfohlene
      Analoggegühr des
      Beratungsforums mit
      verpflichtendem Text der
      Analoggebühr
      GOZ-Honorar
      €-Betrag - 2.3-
      facher Faktor1
      Vergleich
      BEMA-Honorar2
      Hinweis
      Die Erhebung eines Gingivalindex
      und/oder eines Parodontalindex
      (z.B. des Parodontalen Screening-
      Index PSI) im Rahmen einer
      Unterstützenden
      Parodonditistherapie (UPT),
      (siehe Beschluss-Nr. 54)
      GOZ-Nr. 4005a10,35 €14,40 €Die Analogleistung ist für die 3. und 4. Erhebung innerhalb eines Jahres berechnungsfähig.
      Parodontaldiagnostik einschließlich
      Staging und Grading (gemäß Leitlinie
      S3, einschließlich Dokumentation
      (z. B. von ParoStatus)
      (siehe Beschluss-Nr. 57)
      GOZ-Nr. 8000a
      PAR-Diagnostik,
      Staging/Grading.
      Dokumentation
      64,68 €52,80 €- Die Analogleistung ist einmal je
      PAR-Behandlungsstrecke berechnungsfähig.
      - Die GOZ-Nr. 4000 ist daneben nicht zusätzlich berechnungsfähig.
      Aushändigung des Status (gemäß
      Analog-Nr. 8000a) auf Wunsch des
      Patienten – Ausfertigung PAR-
      Formblatt
      (siehe Beschluss-Nr. 57)
      GOZ-Nr. 4030a
      Ausfertigung PAR-
      Formblatt
      4,53 €-- Ausdruck des PAR-Status gemäß Analog-Nr. 8000a auf Wunsch des Patienten.
      Parodontologisches Aufklärungs-
      und Therapiegespräch (ATG)
      (siehe Beschluss-Nr. 58)
      GOZ-Nr. 2110a
      "Parodontologisches
      Aufklärungs- und
      Therapiegespräch (ATG)
      41,25 €33,60 €- Die Analogleistung ist einmal je
      PAR-Behandlungsstrecke berechnungsfähig.
      - Andere Gesprächs- und Beratungsleistungen
      (z. B. GOÄ-Nr. 1) sind nicht zusätzl. berechnungsfähig.
      Antiinfektiöse Therapie,
      einwurzeliger Zahn
      (siehe Beschluss-Nr. 55)
      GOZ-Nr. 3010a
      Subgingivale
      Instrumentierung – PAR
      (AIT)
      14,23 €16,80 €- Nicht neben GOZ-Nr. 4070 und
      4075 berechnungsfähig.
      - Die Entfernung harter/weicher Belege
      nach GOZ-Nr. 4050/4055 zusätzl. berechnet werden.
      Antiifektiöse Therapie,
      mehrwurzeliger Zahn
      (siehe Beschluss-Nr. 55)
      GOZ-Nr. 4138a
      Subgingviale
      Instrumentierung – PAR
      (AIT)
      28,46 €31,20 €- Nicht neben GOZ-Nr. 4070 und
      4075 berechnungsfähig.
      - Die Entfernung harter/weicher Belege
      nach GOZ-Nr. 4050/4055 zusätzl. berechnet werden.
      Befundevaluation
      (siehe Beschluss-Nr. 59)
      5070a
      Befundevaluation – PAR
      51,74 €38,40 €- Je nach Schweregrad bis zu dreimal
      innerhalb eines Jahres berechnungsfähig.
      - Abgegolten ist die erneute Dokumentation
      des klinischen Befundes und die Aufklärung
      des Patienten über die weiteren UPT-Maßnahmen.
      Nichtchirurgische, subgingivale
      Belagsentfernung, einwurzeliger
      Zahn
      (siehe Beschluss-Nr. 56)
      0090a
      Subgingivale
      Instrumentierung – UPT
      9,60 €6,00 €- Nicht neben GOZ-Nrn. 4070 und 4075 berechnungsfähig.
      - Die Entfernung harter/weicher Beläge kann zusätzl. nach GOZ-Nrn. 4050/4055 oder für die PZR GOZ-Nr. 1040 zusätzl. berechnet werden.
      Nichtchirurgische, subgingivale
      Belagsentfernung, mehrwurzeliger
      Zahn
      (siehe Beschluss-Nr. 56)
      2197a
      Subgigivale
      Instrumentalisierung – UPT
      16,82 €14,40 €- Nicht neben GOZ-Nrn. 4070 und 4075 berechnungsfähig.
      - Die Entfernung harter/weicher Beläge kann zusätzl. nach GOZ-Nrn. 4050/4055 oder für die PZR GOZ-Nr. 1040 zusätzl. berechnet werden.


      Alle anderen nicht aufgeführten Leistungen sind nach den Bestimmungen der GOZ und GOÄ berechnungsfähig.

    • BZÄK Kommentar

      Kommentar zur Leistungsbeschreibung

      Diese Leistung ist berechnungsfähig, wenn an einem Parodontium unterhalb des Zahnfleischsaums ein lokal wirksames Antibiotikum oder ein Chlorhexidindigluconatpräparat in unterschiedlichen Darreichungsformen eingebracht wird. Die Leistung ist je Zahn und Sitzung einmal berechnungsfähig. Sie kann im Zusammenhang mit einer mechanischen Reinigung der subgingivalen Oberflächen zur Anwendung kommen. Das eingebrachte Medikament wird gesondert in Rechnung gestellt.

      Wird ein antibakteriell wirksames Medikament subgingival an einem Implantat eingebracht, ist eine analoge Bewertung erforderlich. Die einfache Spülung von Zahnfleischtaschen mit antibakteriellen Lösungen erfüllt den Leistungsinhalt dieser Nummer nicht, sondern ist nach der Nummer 4020 zu berechnen.

      Die subgingivale Instillation eines Kortisonpräparates entspricht nicht dieser Gebührennummer, sondern der Nummer 4020, da es nicht antibakteriell, sondern antiphlogistisch wirksam ist.

      Beschluss des Beratungsforums Nr. 45:
      Eine subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation im Rahmen einer Periimplantitisbehandlung an einem Implantat stellt eine selbstständige Leistung dar, die nicht in der GOZ beschrieben ist. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die GOZ-Nr. 4025 für angemessen.

      Zusätzlicher Aufwand

      • Erhöhte Schwierigkeit bei mehrwurzeligen Zähnen
      • Besonders tiefe Taschen
      • u. v. m.

      Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

      • Oberflächenanästhesie GOZ 0080
      • Lokalanästhesien GOZ 0090, GOZ 0100
      • Professionelle Zahnreinigung GOZ 1040
      • Beseitigung von Kanten, Fremdreizen usw. GOZ 4030
      • Beseitigung von Belägen usw. GOZ 4050, GOZ 4055, GOZ 4060
      • Nachbehandlung am Parodontium GOZ 4150
      • Parodontalchirurgische Therapie GOZ 4070, GOZ 4075
      • Subgingivale Belagsentfernung GOZ § 6 Absatz 1
      • u. v. m.

      Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der BZÄK:
      Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) (bzaek.de)

      https://www.bzaek.de/goz/beratungsforum-fuer-gebuehrenordnungsfragen.html

    • BMG Kommentar

      Begründung des BMG zum Entwurf der GOZ 2012 (Auszug)

      „Zu den Leistungen nach den Nummern 4020 und 4025:

      In die Leistung nach der Nummer 4020 wird die Taschenspülung als fakultative Leistung einbezogen. Die neu aufgenommene Leistung nach der Nummer 4025 bildet die antibakterielle Behandlung mit gezielter Einbringung von antibakteriellen Substanzen in den subgingivalen Raum ab. Davon zu unterscheiden sind einfache Taschenspülungen, die nach der Nummer 4020 berechnungsfähig sind. Die subgingival eingebrachten antibakteriellen Substanzen wie z.B. bestimmte Materialien, die antibiotisch wirksame Substanzen abgeben, sind gesondert berechnungsfähig.“

    • KZBV Schnittstellenkommentar

      Vereinbarung mit GKV-Versicherten

      Eine Leistung nach der Nr. 4025 GOZ ist mit Versicherten der GKV vereinbarungsfähig, da eine vergleichbare Leistung im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten ist.

      Erläuterungen/Hinweise

      Die Nr. 4025 GOZ ist als selbstständige Leistung auch zusätzlich zu den Nrn. P 200 ff. BEMA (Systematische Behandlung von Parodontopathien) berechenbar, zum Beispiel für Elyzol-Gel, Perio-Chip.

      Die systematische Behandlung von Parodontopathien im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung muss jedoch insgesamt auch ohne medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation Aussicht auf Erfolg haben. Indikationsgrenzen und die therapeutische Prognose der Gesamtbehandlung im Sinne des SGB V sind zu beachten (Wirtschaftlichkeit). Liegen die Voraussetzungen für eine vertragszahnärztliche Versorgung nicht vor, ist die Behandlung einzelner Parodontien privat zu vereinbaren.

      Die medikamentöse antibakterielle Lokalapplikationen bei Implantaten ist gem. § 6 Abs. 1 GOZ vereinbarungsfähig.

      Die Nr. 4025 GOZ ist nicht für die Spülung von Zahnfleischtaschen vereinbarungsfähig.