Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.84.10.0
Fräsobjekt Metall ausarbeiten, am Objekt, Zahn getragen, je Zahneinheit
Fräsobjekt Metall ausarbeiten, am Objekt, Zahn getragen, je Zahneinheit
BEB ZT 5.84.10.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Bei der L-Nr. 5.84.10.0 „Fräsobjekt Metall ausarbeiten, am Objekt, Zahn getragen, je Zahneinheit“, kann ggf. die L-Nr. 5.81.01.0 „Fräsobjekt lösen, je Zahneinheit“ berechnet werden.
- Die L-Nr. 5.84.10.0 „Fräsobjekt Metall ausarbeiten, am Objekt, Zahn getragen, je Zahneinheit“ kann berechnet werden bei:
- zahngetragenen Schienen
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Fräsobjekt Metall ausarbeiten, am Objekt, Zahn getragen, je Zahneinheit
- Nicht abrechenbar
- Für gegossene Objekte kann die L-Nr. 5.84.10.0 „Fräsobjekt Metall ausarbeiten, am Objekt, Zahn getragen, je Zahneinheit“ nicht berechnet werden.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 14,07 1,28 15,26 1,35 16,10
Planzeit in Min. (gerundet): 8,00
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Der Anwendungshinweis des VDZI „… Finalisieren der Teilleistung des Fräslabors…“ lässt den Schluss zu, dass das Druckobjekt von einem Fräsdienstleister angefertigt wurde.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Neben der L-Nr. 5.84.10.0 „Fräsobjekt Metall ausarbeiten, am Objekt, Zahn getragen, je Zahneinheit“ können die Kosten des Fräslabors zusätzlich berechnet werden.
- Der Anwendungshinweis des VDZI „… Finalisieren der Teilleistung des Fräslabors…“ lässt den Schluss zu, dass das Druckobjekt von einem Fräsdienstleister angefertigt wurde.
- Spitta Kommentar