Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.54.04.0
Krone für mehrflächige Verblendung konstruieren
Krone für mehrflächige Verblendung konstruieren
BEB ZT 5.54.04.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die zwangsläufig folgende vollständige Verblendung ist mit der L-Nr. 2.03.07.0 „Vollverblendung Keramik“ abzurechnen.
- Zusätzlich ist ggf. die L-Nr. 2.03.09.0 „Farbanpassung Keramikverblendung“ berechenbar.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Den Kronenrand definieren, monolithische, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen, dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte) und den Bereich für die mehrflächige Verblendung reduzieren.
- Nicht abrechenbar
- Bei einer vollständigen Verblendung ist die L-Nr. 2.11.03.0 „Farbgebung durch Bemalung auf Fräskeramik“ nicht berechenbar.
- Für den Empfang von Konstruktionsdaten ist die L-Nr. 5.54.04.0 „Krone für mehrflächige Verblendung konstruieren“ nicht abrechenbar.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 14,07 1,28 15,26 1,35 16,10
Planzeit in Min. (gerundet): 8,00
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- In der zahntechnischen Abrechnung bedeutet „Krone für mehrflächige Verblendung konstruieren CAD/CAM", dass eine Zahnkrone mittels computergestützter Design- und Fertigungstechnologie (CAD/CAM) hergestellt wird und für eine mehrflächige Verblendung vorgesehen ist. Das bedeutet, dass die fertige Krone eine ästhetische Verblendung aufweisen wird, die über mehrere Zahnoberflächen reicht, um ein natürlicheres Aussehen zu erzielen.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Vorbereitende Leistungen (Modellherstellung, Einscannen usw.) können ggf. berechnet werden. Hierbei ist zu beachten, ob es zu einer konventionellen oder digitalen Abformung gekommen ist.
- In der zahntechnischen Abrechnung bedeutet „Krone für mehrflächige Verblendung konstruieren CAD/CAM", dass eine Zahnkrone mittels computergestützter Design- und Fertigungstechnologie (CAD/CAM) hergestellt wird und für eine mehrflächige Verblendung vorgesehen ist. Das bedeutet, dass die fertige Krone eine ästhetische Verblendung aufweisen wird, die über mehrere Zahnoberflächen reicht, um ein natürlicheres Aussehen zu erzielen.
- Spitta Kommentar