Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.30.01.0
CAD Auftragsdatensatz erstellen, je Auftrag
CAD Auftragsdatensatz erstellen, je Auftrag
BEB ZT 5.30.01.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die L-Nr. 5.30.01.0 „CAD Auftragsdatensatz erstellen, je Auftrag“ kann unabhängig vom Auftragsumfang bei einer CAD-Leistung einmal, maximal zweimal berechnet werden.
- Die L-Nr. 5.30.01.0 „CAD Auftragsdatensatz erstellen, je Auftrag“ beschreibt das eigene Erstellen von CAD-Auftragsdaten.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- CAD Auftragsdatensatz für den Scan erstellen, Begleitpapiere ausfüllen, MDR-Dokumentation speichern.
- Nicht abrechenbar
- Für das Erstellen von Begleitpapieren oder der MDR-Dokumentation bei einer analogen Herstellungsvariante ist diese Leistung nicht berechenbar.
- Beim Empfang externer Daten ist diese Leistung nicht berechenbar.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 5,10 1,28 5,53 1,35 5,84
Planzeit in Min. (gerundet): 2,90
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Diese sehr umfangreiche administrative Tätigkeit wird von dieser Leistung erfasst und kann, unabhängig vom Aufwand, nur einmal, maximal zweimal je Auftrag berechnet werden.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Diese Leistung beinhaltet eine vollständige MDR-konforme Dokumentation. Das bedeutet, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationsanforderungen gemäß der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 erfüllt werden.
- Eine bloße Konformitätserklärung reicht hierfür nicht aus.
- Diese sehr umfangreiche administrative Tätigkeit wird von dieser Leistung erfasst und kann, unabhängig vom Aufwand, nur einmal, maximal zweimal je Auftrag berechnet werden.
- Spitta Kommentar