Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.41.08.0
Steg scannen, je weiterer Pfosten
Steg scannen, je weiterer Pfosten
BEB ZT 5.41.08.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Je nach System/Software kann ggf. die L-Nr. 5.45.01.0 „Scan-Dateien matchen“ zusätzlich angesetzt werden.
- Zusätzlich zu der L-Nr. 5.41.08.0 „Steg scannen, je weiterer Pfosten“ kann die L-Nr. 5.41.07.0 „Steg scannen, Grundeinheit mit 2 Pfosten“ zusätzlich berechnet werden.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Je weiterem Stegpfosten, die Montage des Scanbodys/Abutments ist enthalten.
- Nicht abrechenbar
- Ohne die L-Nr. 5.41.07.0 „Steg scannen, Grundeinheit mit 2 Pfosten“ kann die L-Nr. 5.41.08.0 „Steg scannen, je weiterer Pfosten“ nicht berechnet werden.
- Die L-Nr. 5.41.08.0 „Steg scannen, je weiterer Pfosten“ kann nicht für Bereiche mit beschliffenen Zähnen berechnet werden, an denen ausschließlich Kronen angefertigt werden.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 2,64 1,28 2,86 1,35 3,02
Planzeit in Min. (gerundet): 1,50
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Die L-Nr. 5.41.08.0 „Steg scannen, je weiterer Pfosten“ kann unabhängig von der Steglänge mehrfach, nach Anzahl der zusätzlichen Pfosten berechnet werden.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Sollten sich an dem Steg mehr als 2 Pfosten befinden, muss sowohl die L-Nr. 5.41.07.0 „Steg scannen, Grundeinheit mit 2 Pfosten“ einmal und die L-Nr. 5.41.08.0 „Steg scannen, je weiterer Pfosten“ nach Anzahl berechnet werden.
- Die L-Nr. 5.41.08.0 „Steg scannen, je weiterer Pfosten“ kann unabhängig von der Steglänge mehrfach, nach Anzahl der zusätzlichen Pfosten berechnet werden.
- Spitta Kommentar