Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.83.16.0
Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Zahneinheit
Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Zahneinheit
BEB ZT 5.83.16.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Neben der L-Nr. 5.83.16.0 „Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Zahneinheit“, kann das Druckobjekt zusätzlich berechnet werden.
- Neben der L-Nr. 5.83.16.0 „Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Zahneinheit“ kann ggf. die L-Nr. 5.81.01.0 „Fräsobjekt lösen, je Zahneinheit“ berechnet werden.
- Die L-Nr. 5.83.16.0 „Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Zahneinheit“ kann berechnet werden bei:
- Übertragungskappen
- Kronen zur Verblendung
- Außenteleskopen zur Verblendung
- etc.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Zahneinheit
- Nicht abrechenbar
- Für gefräste Leistungen aus Kunststoff kann die 5.83.16.0 „Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Zahneinheit“ nicht berechnet werden.
- Für gegossene Leistungen kann die 5.83.16.0 „Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Zahneinheit“ nicht berechnet werden.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 20,23 1,28 21,94 1,35 23,14
Planzeit in Min. (gerundet): 11,50
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Die Anwendungshinweise des VDZI „… Teilleistung eines Fräslabors, Ausarbeitung nur so weit, wie zur Qualitätskontrolle und zum Versand erforderlich…“ lassen den Schluss zu, dass diese Leistung nur von einem Fräsdienstleister abgerechnet werden kann, wenn das Objekt anschließend versendet wird.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Die L-Nr. 5.83.16.0 „Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Zahneinheit“ kann auch bei extern angefertigten Leistungen abgerechnet werden.
- Die Anwendungshinweise des VDZI „… Teilleistung eines Fräslabors, Ausarbeitung nur so weit, wie zur Qualitätskontrolle und zum Versand erforderlich…“ lassen den Schluss zu, dass diese Leistung nur von einem Fräsdienstleister abgerechnet werden kann, wenn das Objekt anschließend versendet wird.
- Spitta Kommentar