Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.55.04.0
Verbinder konstruieren, je Verbinder
Verbinder konstruieren, je Verbinder
BEB ZT 5.55.04.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die L-Nr. 5.55.04.0 „Verbinder konstruieren, je Verbinder“ kann für jede Verbindungsstelle berechnet werden.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Die Verbindung zwischen Kronen und Kronen sowie zwischen Kronen und Brückengliedern, aber auch zwischen Brückengliedern und Brückengliedern dimensionieren.
- Nicht abrechenbar
- Bei Einzelkronen ist die L-Nr. 5.55.04.0 „Verbinder konstruieren, je Verbinder“ nicht berechenbar.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 2,11 1,28 2,29 1,35 2,41
Planzeit in Min. (gerundet): 1,20
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Die Konstruktion von einzelnen Kronen oder Kauflächen am Computer ermöglicht es, auch verblockte Kronen, Brückenglieder, Primärkronen und Stege durch Verbindungsstellen zu erstellen.
- Bei diesem Verfahren können alle relevanten Details für jedes Element individuell programmiert werden, wie beispielsweise der erforderliche Platz für die „Zementschicht“ oder die Schichtstärke des Gerüsts in Bezug auf die (mögliche) Vollverblendung.
- Die resultierenden Daten dienen als Grundlage für die anschließende CAM-Fräsung.
- Dieser Konstruktionsprozess, der verblockte Kronen, komplette Brücken, Kronen mit Stegverbindungen oder verblockte Primärkronen hervorbringt, ist äußerst zeitaufwendig.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Unabhängig vom verwendeten Material kann die L-Nr. 5.55.04.0 „Verbinder konstruieren, je Verbinder“ pro Verbindungsstelle berechnet werden.
- Spitta Kommentar