Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.83.18.0
Druckobjekt Kunststoff einpassen, je Zahnstumpf, je Modellimplantat
Druckobjekt Kunststoff einpassen, je Zahnstumpf, je Modellimplantat
BEB ZT 5.83.18.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die L-Nr. 5.83.18.0 „Druckobjekt Kunststoff einpassen, je Zahnstumpf, je Modellimplantat“ kann sowohl bei gedruckten Stümpfen als auch bei gedruckten präfabrizierten Modellimplantaten berechnet werden. Dies gilt auch für andere gedruckte Objekte.
- Die L-Nr. 5.83.18.0 „Druckobjekt Kunststoff einpassen, je Zahnstumpf, je Modellimplantat“ ist eine ergänzende Leistung zu gedruckten Modellen.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Druckobjekt Kunststoff einpassen, je Zahnstumpf, je Modellimplantat
- Nicht abrechenbar
- Für Leistungen, die den Zahnersatz direkt oder keine Modellleistungen betreffen, kann die L-Nr. 5.83.18.0 „Druckobjekt Kunststoff einpassen, je Zahnstumpf, je Modellimplantat“ nicht berechnet werden.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 1,28 1,35
Planzeit in Min. (gerundet): nach Aufwand
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Die Abrechnung der L-Nr. 5.83.18.0 „Druckobjekt Kunststoff einpassen, je Zahnstumpf, je Modellimplantat“ kann auch bei „eingekauften“ gedruckten Modellen möglich sein.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Bei der Abrechnung der L-Nr. 5.83.18.0 „Druckobjekt Kunststoff einpassen, je Zahnstumpf, je Modellimplantat“ sollte das verwendete Druckmaterial berücksichtigt werden.
- Die Abrechnung der L-Nr. 5.83.18.0 „Druckobjekt Kunststoff einpassen, je Zahnstumpf, je Modellimplantat“ kann auch bei „eingekauften“ gedruckten Modellen möglich sein.
- Spitta Kommentar