Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.83.20.0
Druckobjekt Kunststoff aufpassen, am Objekt, Zahn getragen, je Zahneinheit
Druckobjekt Kunststoff aufpassen, am Objekt, Zahn getragen, je Zahneinheit
BEB ZT 5.83.20.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Neben der L-Nr. 5.83.20.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen, am Objekt, Zahn getragen, je Zahneinheit“, kann das Druckobjekt zusätzlich berechnet werden.
- Neben der L-Nr. 5.83.20.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen, am Objekt, Zahn getragen, je Zahneinheit“ kann ggf. die L-Nr. 5.81.01.0 „Fräsobjekt lösen, je Zahneinheit“ berechnet werden.
- Die L-Nr. 5.83.20.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen, am Objekt, Zahn getragen, je Zahneinheit“ kann berechnet werden bei:
- Schienen
- Bohrschablonen
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Druckobjekt Kunststoff aufpassen, am Objekt, Zahn getragen, je Zahneinheit
- Nicht abrechenbar
- Für definitiven Zahnersatz kann die L-Nr. 5.83.20.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen, am Objekt, Zahn getragen, je Zahneinheit“ nicht berechnet werden.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 1,28 1,35
Planzeit in Min. (gerundet): nach Aufwand
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Die Anwendungshinweise des VDZI „… Teilleistung eines Fräslabors, Ausarbeitung nur so weit, wie zur Qualitätskontrolle und zum Versand erforderlich …“ lassen den Schluss zu, dass diese Leistung nur von einem Fräsdienstleister abgerechnet werden kann, wenn das Objekt anschließend versendet wird.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Für das Aufpassen von Kronen und Brücken (auf ein Kontrollmodell) kann diese Leistung nicht berechnet werden.
- Die L-Nr. 5.83.20.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen, am Objekt, Zahn getragen, je Zahneinheit“ beschreibt das „Aufpassen“, aber nicht das „Ausarbeiten“.
- Spitta Kommentar