Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.83.24.0
Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen
Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen
BEB ZT 5.83.24.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Neben der L-Nr. 5.83.24.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen“ kann ggf. die L-Nr. 5.81.01.0 „Fräsobjekt lösen, je Zahneinheit“ berechnet werden.
- Die L-Nr. 5.83.24.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen“ kann berechnet werden bei:
- Funktionsrändern am individuellen Löffel
- Basis für Wachswall oder Aufstellung
- Prothesenbasis
- Bohrschablonen
- etc.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen
- Nicht abrechenbar
- Für gefräste Objekte aus Kunststoff kann die L-Nr. 5.83.24.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen“ nicht berechnet werden.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 1,28 1,35
Planzeit in Min. (gerundet): nach Aufwand
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Bei der L-Nr. 5.83.24.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen“ ist darauf zu achten, dass es sich um ein schleimhautgetragenes Objekt handelt. Rein ossal getragene Objekte scheiden somit aus.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Die L-Nr. 5.83.24.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen“ kann auch bei extern angefertigten Leistungen abgerechnet werden.
- Bei der L-Nr. 5.83.24.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen“ ist darauf zu achten, dass es sich um ein schleimhautgetragenes Objekt handelt. Rein ossal getragene Objekte scheiden somit aus.
- Spitta Kommentar