Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.55.02.0
Brückenglied für Teilverblendung konstruieren
Brückenglied für Teilverblendung konstruieren
BEB ZT 5.55.02.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die zwangsläufig folgende Teilverblendung ist mit der L-Nr. 2.03.06.0 „Teilverblendung Keramik“ abzurechnen.
- Zusätzlich ist ggf. die L-Nr. 2.11.03.0 „Farbgebung durch Bemalung auf Fräskeramik“ berechenbar.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Monolithisches, vollanatomisches Brückenglied aus Datenbank auswählen, dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion) und den Bereich für die Teilverblendung reduzieren.
- Nicht abrechenbar
- Für vollverblendete Brückenglieder kann die L-Nr. 5.55.02.0 „Brückenglied für Teilverblendung konstruieren“ nicht berechnet werden.
- Für den Empfang von Konstruktionsdaten ist die L-Nr. 5.55.02.0 „Brückenglied für Teilverblendung konstruieren“ nicht abrechenbar.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 11,78 1,28 12,78 1,35 13,48
Planzeit in Min. (gerundet): 6,70
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- In der zahntechnischen Abrechnung bezieht sich die Bezeichnung „Brückenglied für Teilverblendung konstruieren CAD/CAM“ auf die Herstellung eines Brückenglieds für eine Teilverblendung mithilfe der CAD/CAM-Technologie.
- „Brückenglied“ bezeichnet den Abschnitt einer Zahnbrücke, der eine Zahnlücke überbrückt und mit den benachbarten Zähnen verbunden ist.
- „Teilverblendung“ bedeutet, dass nur ein Teil der Brücke mit einem Verblendmaterial, wie Keramik, versehen wird, während andere Teile möglicherweise aus Metall oder anderen Materialien gefertigt sind.
- „CAD/CAM“ steht für Computer Aided Design und Computer Aided Manufacturing, was darauf hinweist, dass die Konstruktion und Herstellung des Brückenglieds mithilfe von computergestützten Technologien erfolgt.
- Insgesamt besagt diese Abrechnungsposition also, dass ein Brückenglied, das Teil einer Zahnbrücke ist und teilweise verblendet werden soll, mithilfe der CAD/CAM-Technologie konstruiert wird.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Vorbereitende Leistungen (Modellherstellung, Einscannen usw.) können ggf. berechnet werden. Hierbei ist zu beachten, ob es zu einer konventionellen oder digitalen Abformung gekommen ist.
- Spitta Kommentar