Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.83.17.0
Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Modell, je Teilmodellpaar
Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Modell, je Teilmodellpaar
BEB ZT 5.83.17.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die L-Nr. 5.83.17.0 „Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Modell, je Teilmodellpaar“ kann bei gedruckten Modellen berechnet werden.
- Neben der L-Nr. 5.83.17.0 „Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Modell, je Teilmodellpaar“ kann ggf. die L-Nr. 5.81.01.0 „Fräsobjekt lösen, je Zahneinheit“ berechnet werden.
- Leistungen, die für die Modellherstellung erbracht werden, können zusätzlich berechnet werden, z. B.:
- L-Nr. 5.30.02.0 „Erhaltener CAD Auftragsdatensatz erstellen“
- L-Nr. 5.31.01.0 „Scandaten laden“
- L-Nr. 5.50.01.0 „Modell konstruieren aus Oralscan, je Modell“
- etc.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Modell, je Teilmodellpaar
- Nicht abrechenbar
- Für Leistungen, die den Zahnersatz direkt oder keine Modellleistungen betreffen, kann die L-Nr. 5.83.17.0 „Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Modell, je Teilmodellpaar“ nicht berechnet werden.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 1,28 1,35
Planzeit in Min. (gerundet): nach Aufwand
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Bei der L-Nr. 5.83.17.0 „Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Modell, je Teilmodellpaar“ muss ein gedrucktes Modell entstehen.
- Sollte eine Leistung ohne Modelle entstehen (z. B. aus einem intraoralen Scan heraus), kann die L-Nr. 5.83.17.0 „Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Modell, je Teilmodellpaar“ nicht berechnet werden.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Bei der Abrechnung der L-Nr. 5.83.17.0 „Druckobjekt Kunststoff ausarbeiten, je Modell, je Teilmodellpaar“ sollte das verwendete Druckmaterial berücksichtigt werden.
- Spitta Kommentar