Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.62.04.0
Implantatkrone für Teilverblendung auf Klebebasis konstruieren
Implantatkrone für Teilverblendung auf Klebebasis konstruieren
BEB ZT 5.62.04.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Arbeitsvorbereitende Leistungen wären ggf. möglich:
- L-Nr. 5.30.01.0 „CAD Auftragsdatensatz erstellen, je Auftrag“
- L-Nr. 5.41.01.0 „Einzelmodell scannen“
- L-Nr. 5.41.02.0 „Kieferzuordnung scannen“
- L-Nr. 5.55.04.0 „Verbinder konstruieren, je Verbinder“
- Für die Verblendung wären folgende Leistungen ggf. möglich:
- L-Nr. 2.03.06.0 „Teilverblendung Keramik“
- L-Nr. 1.17.04.0 „Handling Keramikbrände gefräste Werkstoffe Zirkon einschließlich Bemalung“
- Das Material für die konfektionierte Klebebasis (z. B. Ti-Base) kann entsprechend der Auswahl aus der Datenbank berechnet werden
- Arbeitsvorbereitende Leistungen wären ggf. möglich:
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Abutmenttool aus Datenbank wählen, Emergenzprofil und Stufe für Implantatkrone gestalten, monolithischer, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen, dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte) und den Bereich für die Teilverblendung reduzieren.
- Nicht abrechenbar
- Arbeitsschritte, die in der L-Nr. 5.62.04.0 „Implantatkrone für Teilverblendung auf Klebebasis konstruieren“ enthalten sind (siehe Leistungsinhalt) können nicht (auch nicht durch Unterpositionen) berechnet werden.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 21,11 1,28 22,90 1,35 24,15
Planzeit in Min. (gerundet): 12,00
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- In der zahntechnischen Abrechnung bezieht sich die L-Nr. 5.62.04.0 „Implantatkrone für Teilverblendung auf Klebebasis konstruieren“ auf eine Zahnkrone, die auf einer Klebebasis auf einem Implantat befestigt wird und teilweise verblendet ist. „CAD/CAM“ steht für „Computer Aided Design/Computer Aided Manufacturing“, was bedeutet, dass die Krone mithilfe von computergestützter Technologie entworfen und hergestellt wurde. - „Teilverblendung“ bedeutet, dass nur ein Teil der Krone mit einem Material wie Keramik oder Porzellan verblendet ist, während der Rest möglicherweise aus Metall oder einem anderen Material besteht.
- Diese Art der Krone bietet ästhetische Vorteile, da der verblendete Teil natürlicher aussieht, während der nicht verblendete Teil eine robuste Basis darstellt.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Sollte eine teilverblendete Krone zusätzlich mittels Malfarbe coloriert werden, können in diesem Fall die L-Nr. 5.82.03.0 „Handling Glas/Farbe infiltrieren“ und die L-Nr. 1.17.13.0 „Handling Keramikbrände monolithischer Gerüste nur durch Bemalung“ berechnet werden.
Achtung: Diese Leistungen entfallen bei einer manuellen Politur der Krone.
- Spitta Kommentar