Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.30.02.0
erhaltener CAD Auftragsdatensatz erstellen
Erhaltener CAD Auftragsdatensatz erstellen, je Auftrag
BEB ZT 5.30.02.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die L-Nr. 5.30.02.0 „Erhaltener CAD Auftragsdatensatz erstellen, je Auftrag“ kann unabhängig vom Auftragsumfang bei einer CAD-Leistung einmal, maximal zweimal berechnet werden.
- Die L-Nr. 5.30.02.0 „Erhaltener CAD Auftragsdatensatz erstellen, je Auftrag“ beschreibt das Erstellen von CAD-Auftragsdaten nach dem Empfang externer Daten.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Oral-, Fremdlaborscan laden und CAD-Auftragsdatensatz für den Scan erstellen, Begleitpapiere ausfüllen, MDR-Dokumentation speichern
- Nicht abrechenbar
- Für das Erstellen von Begleitpapieren oder der MDR-Dokumentation bei einer analogen Herstellungsvariante ist diese Leistung nicht berechenbar.
- Für das Erstellen eigener Daten ist diese Leistung nicht berechenbar.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 11,61 1,28 12,59 1,35 13,28
Planzeit in Min. (gerundet): 6,60
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Diese sehr umfangreiche administrative Tätigkeit wird von dieser Leistung erfasst und kann, unabhängig vom Aufwand, nur einmal, maximal zweimal je Auftrag berechnet werden.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Da in dieser Leistung auch die MDR-Dokumentation enthalten ist, handelt es sich um eine umfassende Dokumentation nach gesetzlichen Vorgaben. Das bedeutet, dass alle relevanten Dokumentationspflichten gemäß der EU 2017/745 zu erfüllen sind.
- Das „reine“ Erstellen einer Konformitätserklärung erfüllt nicht die Dokumentationspflicht gemäß MDR.
- Diese sehr umfangreiche administrative Tätigkeit wird von dieser Leistung erfasst und kann, unabhängig vom Aufwand, nur einmal, maximal zweimal je Auftrag berechnet werden.
- Spitta Kommentar