Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.84.01.0
Fräsobjekt Metall ohne Kaufläche aufpassen, je Zahneinheit
Fräsobjekt Metall ohne Kaufläche aufpassen, je Zahneinheit
BEB ZT 5.84.01.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Neben der L-Nr. 5.84.01.0 „Fräsobjekt Metall ohne Kaufläche aufpassen, je Zahneinheit“ kann ggf. die L-Nr. 5.81.01.0 „Fräsobjekt lösen, je Zahneinheit“ berechnet werden.
- Die L-Nr. 5.84.01.0 „Fräsobjekt Metall ohne Kaufläche aufpassen, je Zahneinheit“ kann berechnet werden bei:
- Übertragungskappen
- Kronen zur Verblendung
- Außenteleskopen zur Verblendung
- etc.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Fräsobjekt Metall ohne Kaufläche aufpassen, je Zahneinheit ➮
- Nicht abrechenbar
- Für gedruckte Objekte aus Metall ist diese Leistung nicht berechenbar.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 10,55 1,28 11,45 1,35 12,07
Planzeit in Min. (gerundet): 6,00
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Die Anwendungshinweise des VDZI „… Teilleistung eines Fräslabors, Ausarbeitung nur so weit, wie zur Qualitätskontrolle und zum Versand erforderlich…“ lassen den Schluss zu, dass diese Leistung nur von einem Fräsdienstleister abgerechnet werden kann, wenn das Objekt anschließend versendet wird.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Sollte dieser Arbeitsschritt intern stattfinden, müsste ggf. eine individuelle Unterposition erstellt werden.
- Die Anwendungshinweise des VDZI „… Teilleistung eines Fräslabors, Ausarbeitung nur so weit, wie zur Qualitätskontrolle und zum Versand erforderlich…“ lassen den Schluss zu, dass diese Leistung nur von einem Fräsdienstleister abgerechnet werden kann, wenn das Objekt anschließend versendet wird.
- Spitta Kommentar