Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.80.03.0
Objekt nesten, je Objekt
Objekt nesten, je Objekt
BEB ZT 5.80.03.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die L-Nr. 5.80.03.0 „Objekt nesten, je Objekt“ kann je Objekt berechnet werden.
- Die L-Nr. 5.80.03.0 „Objekt nesten, je Objekt“ kann auch bei additiven Verfahren berechnet werden.
- Diese Leistung ist z. B. für folgende Objekte berechenbar:
- Löffel
- Bohrschablonen
- Modell
- Schiene
- Steg
- Metallbasis
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Objekt unter Berücksichtigung der möglichen Fertigungsachsen im Blank oder auf der Plattform nesten und mit Haltestegen versehen, je Objekt.
- Nicht abrechenbar
- Für Gießvorgänge ist die L-Nr. 5.80.03.0 „Objekt nesten, je Objekt“ nicht abrechenbar.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 2,64 1,28 2,86 1,35 3,02
Planzeit in Min. (gerundet): 1,50
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Die L-Nr. 5.80.03.0 „Objekt nesten, je Objekt“ bezieht sich in der Zahntechnik auf einen Prozess, bei dem die CAD/CAM-Technologie verwendet wird, um Zahnersatz, wie Kronen, Brücken oder Prothesen, herzustellen.
- „Nesten“ könnte eine andere Bezeichnung für „Nesting“ sein, was bedeutet, dass mehrere Restaurationen auf einem einzigen Block oder Rohling platziert werden, um den Materialverbrauch zu minimieren und die Effizienz des Herstellungsprozesses zu maximieren. Dies ist besonders wichtig, da Materialien in der Zahntechnik oft teuer sind.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Der Fräsrohling bzw. das Fräsmaterial ist zusätzlich zu berechnen.
- Bei additiven Verfahren ist das Material berechenbar.
- Spitta Kommentar