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BEB ZT 5.81.04.0
Druckobjekt lösen, je Objekt

Druckobjekt lösen, je Objekt

BEB ZT 5.81.04.0 Schnellcheck

  • Abrechenbar

    -Die L-Nr. 5.81.04.0 „Druckobjekt lösen, je Objekt“ wird je Zahneinheit und nicht nach Anzahl der Supports berechnet.

    • Zusätzlich ist die L-Nr. 5.82.01.0 „Handling Druckobjekt lichthärten, je Auftrag“ berechenbar, wenn ein Lichthärtungsprozess stattfindet.
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen

    Druckobjekt von der Bauplattform lösen, auf Fehler überprüfen, Supports grob verschleifen und Objekt reinigen, MDR-Dokumentation vervollständigen, je Objekt.

  • Nicht abrechenbar
    • Für gefräste Leistungen ist diese Position nicht abrechenbar.
check
Abrechenbar

-Die L-Nr. 5.81.04.0 „Druckobjekt lösen, je Objekt“ wird je Zahneinheit und nicht nach Anzahl der Supports berechnet.

  • Zusätzlich ist die L-Nr. 5.82.01.0 „Handling Druckobjekt lichthärten, je Auftrag“ berechenbar, wenn ein Lichthärtungsprozess stattfindet.
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen

Druckobjekt von der Bauplattform lösen, auf Fehler überprüfen, Supports grob verschleifen und Objekt reinigen, MDR-Dokumentation vervollständigen, je Objekt.

no-check
Nicht abrechenbar
  • Für gefräste Leistungen ist diese Position nicht abrechenbar.
  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.

      Preise

      (0)Kostenfaktor/je Min.Euro
      1,187,92
      1,288,59
      1,359,06


      Planzeit in Min. (gerundet): 4,50

    • Hinweise

      Hinweise zur Abrechnung:

      • Die Leistung „Druckobjekt lösen“ bezieht sich in der Zahntechnik auf den Prozess des Entfernens eines gedruckten Zahnersatzes oder einer anderen dentalen Struktur von der Trägerplatte nach der computergestützten Konstruktion (CAD) und dem computergestützten 3D-Druck (CAM).
      • Nachdem das Design des Zahnersatzes mittels CAD erstellt wurde, und die CAM-Technologie den Zahnersatz additiv gedruckt hat, muss das Druckobjekt von der Trägerplatte gelöst werden, um weitere Schritte, wie die Nachbearbeitung, durchführen zu können.

      Hinweise zur Rechnungslegung:

      • Arbeitsschritte, die in der L-Nr. 5.81.04.0 „Druckobjekt lösen, je Objekt“ enthalten sind, können nicht zusätzlich als Unterposition angelegt werden.
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