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BEB ZT 5.70.04.0
Tertiärkonstruktion für Ersatzzahn konstruieren, je Zahneinheit

Tertiärkonstruktion für Ersatzzahn konstruieren, je Zahneinheit

BEB ZT 5.70.04.0 Schnellcheck

  • Abrechenbar
    • Die L-Nr. 5.70.04.0 „Tertiärkonstruktion für Ersatzzahn konstruieren, je Zahneinheit“ muss nicht zwangsläufig auf einem digital hergestellten Sekundärteil entstehen. Denkbar wären auch gegossene oder aus Galvano oder ähnlichen Materialien/Verfahren hergestellte Sekundärteile.
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen

    Stegmantel über Steg konstruieren, je Zahneinheit.

  • Nicht abrechenbar
    • Für Sekundärteile kann die L-Nr. 5.70.04.0 „Tertiärkonstruktion für Ersatzzahn konstruieren, je Zahneinheit“ nicht berechnet werden.
check
Abrechenbar
  • Die L-Nr. 5.70.04.0 „Tertiärkonstruktion für Ersatzzahn konstruieren, je Zahneinheit“ muss nicht zwangsläufig auf einem digital hergestellten Sekundärteil entstehen. Denkbar wären auch gegossene oder aus Galvano oder ähnlichen Materialien/Verfahren hergestellte Sekundärteile.
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen

Stegmantel über Steg konstruieren, je Zahneinheit.

no-check
Nicht abrechenbar
  • Für Sekundärteile kann die L-Nr. 5.70.04.0 „Tertiärkonstruktion für Ersatzzahn konstruieren, je Zahneinheit“ nicht berechnet werden.
  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.

      Preise

      (0)Kostenfaktor/je Min.Euro
      1,183,52
      1,283,82
      1,354,02


      Planzeit in Min. (gerundet): 2,00

    • Hinweise
      • In der Zahntechnik bezieht sich der Begriff „Tertiärkonstruktion“ auf einen zusätzlichen Aufbau oder eine Struktur, die über einer primären und einer sekundären Konstruktion platziert wird, um den Zahnersatz zu vervollständigen oder zu unterstützen.
      • Einige wichtige Merkmale und Aspekte einer Tertiärkonstruktion sind:
        Primäre Konstruktion: Die primäre Konstruktion bildet die Grundlage des Zahnersatzes und kann beispielsweise aus einem Steg oder Implantaten bestehen, auf denen der Zahnersatz befestigt wird.
        Sekundäre Konstruktion: Die sekundäre Konstruktion wird über der primären Konstruktion platziert und bietet zusätzliche Stabilität und Unterstützung für den Zahnersatz. Dies kann beispielsweise ein zusätzlicher Steg über einem primären Steg sein.
        Tertiärkonstruktion: Die Tertiärkonstruktion wird über der sekundären Konstruktion platziert und kann, je nach den individuellen Anforderungen des Patienten und den spezifischen Gegebenheiten des Falls, verschiedene Formen annehmen. Dies kann beispielsweise eine Aufbaukronen- oder Aufbaubrückenstruktur sein, die über einem primären und einem sekundären Steg platziert wird, um den Zahnersatz zu vervollständigen.

      Hinweise zur Rechnungslegung:

      • Die L-Nr. 5.70.04.0 „Tertiärkonstruktion für Ersatzzahn konstruieren, je Zahneinheit“ kann je Zahneinheit berechnet werden. Aus diesem Grund sind die genauen Regios eventuell gesetzter Implantate zu berücksichtigen.
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