Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.42.04.0
Modell scannen für Hilfsmittel
Modell scannen für Hilfsmittel
BEB ZT 5.42.04.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Diese Leistung kann sowohl für Oberkiefer- als auch für Unterkieferscans berechnet werden.
- Die nachfolgenden Hilfsmittel können unterschiedlich sein.
- Je nach Hilfsmittel können alternative Leistungen angesetzt werden:
- z. B. 5.52.01.0 „Basis für Relationsbestimmung konstruieren“
- z. B. 5.52.02.0 „Basis für Löffel konstruieren“
- z. B. 5.52.03.0 „Basis für Aufstellung konstruieren“
- z. B. 5.52.04.0 „Prothesenbasis konstruieren“
- z. B. 5.60.01.0 „Basis für OP-Hilfe konstruieren“
- z. B. 5.40.02.0 „Ausblocken für Scan, je Region“
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Basisausdehnung anzeichnen, auf Träger spannen, im Scanner platzieren, scannen, Modell aus Scanner nehmen und reinigen
- Nicht abrechenbar
- Sollte nach dem Scan definitiver Zahnersatz gefertigt werden, kann die L-Nr. 5.42.04.0 “Modell scannen für Hilfsmittel“ nicht berechnet werden.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 10,20 1,28 11,07 1,35 11,67
Planzeit in Min. (gerundet): 5,80
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Bei der Abrechnung der L-Nr. 5.42.04.0 „Modell scannen für Hilfsmittel“ muss die Art des Hilfsmittels klar definiert sein.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- „Modell scannen für Hilfsmittel in der Zahntechnik" bezieht sich auf den Prozess des Einsatzes von Scannern, um Modelle von Zähnen und Zahnfleisch zu erstellen.
Durch das Scannen der Modelle können präzise digitale Abbilder der Zähne und des Gebisses erstellt werden, die als Grundlage für die Fertigung von individuell angepassten Hilfsmitteln dienen.
- Bei der Abrechnung der L-Nr. 5.42.04.0 „Modell scannen für Hilfsmittel“ muss die Art des Hilfsmittels klar definiert sein.
- Spitta Kommentar