Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.82.01.0
Handling Druckobjekt lichthärten, je Auftrag
Handling Druckobjekt lichthärten, je Auftrag
BEB ZT 5.82.01.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Zusätzlich zu der L-Nr. 5.82.01.0 „Handling Druckobjekt lichthärten, je Auftrag“ können die Konstruktionsleistungen berechnet werden.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Druckobjekt in Lichtgerät platzieren, lichthärten, aus dem Gerät nehmen und im Ultraschallbad reinigen.
- Nicht abrechenbar
- Die L-Nr. 5.82.01.0 „Handling Druckobjekt lichthärten, je Auftrag“ ist nicht für das Nesten im 3D-Drucker anwendbar.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 7,92 1,28 8,59 1,35 9,06
Planzeit in Min. (gerundet): 4,50
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Die L-Nr. 5.82.01.0 „Handling Druckobjekt lichthärten, je Auftrag“ beschreibt Folgendes:
- „Handling Druckobjekt“ bezieht sich auf die Handhabung des Objekts während des Druckprozesses. Es könnte bedeuten, dass das Objekt nach dem Drucken entfernt, gereinigt oder anderweitig bearbeitet wird.
- „Lichthärten“ bezieht sich auf die Aushärtung des Materials durch Licht. In der Zahntechnik wird oft ein lichthärtendes Harz verwendet, das durch UV-Licht ausgehärtet wird.
- „Je Auftrag“: Dies bedeutet, dass der Prozess für jedes einzelne Objekt oder jeden Auftrag durchgeführt wird.
- Zusammenfassend könnte diese Beschreibung so verstanden werden, dass das Objekt nach dem 3D-Drucken mit einem dentalen 3D-Drucker mit lichthärtendem Material ausgehärtet wird und dass dieser Prozess für jeden Auftrag unter Verwendung der CAD/CAM-Technologie durchgeführt wird.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Sollte die L-Nr. 5.82.01.0 „Handling Druckobjekt lichthärten, je Auftrag“ extern (z. B. im Fräszentrum) stattfinden, kann diese Leistung nicht berechnet werden.
- Das verbrauchte Druckmaterial kann zusätzlich berechnet werden.
- Die L-Nr. 5.82.01.0 „Handling Druckobjekt lichthärten, je Auftrag“ beschreibt Folgendes:
- Spitta Kommentar