Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.83.15.0
Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, je Zahneinheit
Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, je Zahneinheit
BEB ZT 5.83.15.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Neben der L-Nr. 5.83.15.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, je Zahneinheit“, kann das Druckobjekt zusätzlich berechnet werden.
- Neben der L-Nr. 5.83.15.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, je Zahneinheit“ kann ggf. die L-Nr. 5.81.01.0 „Fräsobjekt lösen, je Zahneinheit“ berechnet werden.
- Die 5.83.15.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, je Zahneinheit“ kann berechnet werden bei:
- Übertragungskappen
- Kronen zur Verblendung
- Außenteleskopen zur Verblendung
- etc.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, je Zahneinheit
- Nicht abrechenbar
- Für gefräste Leistungen aus Metall kann die L-Nr. 5.83.15.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, je Zahneinheit“ nicht berechnet werden.
- Für gegossene Leistungen kann die L-Nr. 5.83.15.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, je Zahneinheit“ nicht berechnet werden.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 27,27 1,28 29,57 1,35 31,19
Planzeit in Min. (gerundet): 15,50
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Bei der L-Nr. 5.83.15.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, je Zahneinheit“ ist darauf zu achten, dass es sich um ein Objekt ausschließlich aus Kunststoff handelt.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Die L-Nr. 5.83.15.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, je Zahneinheit“ kann auch bei extern angefertigten Leistungen abgerechnet werden.
- Bei der L-Nr. 5.83.15.0 „Druckobjekt Kunststoff aufpassen und ausarbeiten, je Zahneinheit“ ist darauf zu achten, dass es sich um ein Objekt ausschließlich aus Kunststoff handelt.
- Spitta Kommentar