Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.53.01.0
Digitalen Artikulator programmieren
Digitalen Artikulator programmieren
BEB ZT 5.53.01.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Für die Abrechnung der L-Nr. 5.53.01.0 „Digitalen Artikulator programmieren“ müssen digitale Modelle (Oberkiefer und Unterkiefer) vorhanden sein.
- Diese Modelldaten können sowohl selbst erstellt werden als auch angeliefert worden sein.
- Der Begriff „Programmieren“ setzt individuelle, kieferbezogene Daten voraus.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Digitalen Artikulator programmieren
- Nicht abrechenbar
- Für ein mittelwertiges Artikulieren ist diese Leistung nicht vorgesehen.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 1,76 1,28 1,91 1,35 2,01
Planzeit in Min. (gerundet): 1,00
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- In der zahntechnischen Abrechnung bezieht sich die Programmierung eines digitalen Artikulators mittels CAD/CAM auf den Prozess, bei dem ein computergestütztes Design- und Fertigungssystem verwendet wird, um die Bewegungen des Kiefers und die Interaktion zwischen den Zähnen eines Patienten virtuell zu modellieren.
- Ein digitaler Artikulator ist ein Instrument, das in der Zahnmedizin verwendet wird, um die Bewegungen des Kiefers und die Okklusion (Biss) der Zähne zu simulieren. Mit dem Programmieren eines Artikulators erreicht man, dass die spezifischen Eigenschaften und Bewegungen des Kiefers eines Patienten virtuell nachgebildet werden können.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Zusätzliche Leistungen für individuelle (digitale) Kiefergelenksvermessungen können ggf. als Unterpositionen angelegt werden.
- Spitta Kommentar