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BEB ZT 5.33.03.0
Arbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichern

Arbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichern

BEB ZT 5.33.03.0 Schnellcheck

  • Abrechenbar
    • Auch bei „nicht digitalen“ Leistungen kann die L-Nr. 5.33.03.0 „Arbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichern“ berechnet werden.
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen

    Arbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichern

  • Nicht abrechenbar
    • Für das Ausfüllen eines Technikerzettels ist diese Leistung nicht berechenbar – es muss zu einer anschließenden Speicherung kommen.
check
Abrechenbar
  • Auch bei „nicht digitalen“ Leistungen kann die L-Nr. 5.33.03.0 „Arbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichern“ berechnet werden.
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen

Arbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichern

no-check
Nicht abrechenbar
  • Für das Ausfüllen eines Technikerzettels ist diese Leistung nicht berechenbar – es muss zu einer anschließenden Speicherung kommen.
  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.

      Preise

      (0)Kostenfaktor/je Min.Euro
      1,181,76
      1,281,91
      1,352,01


      Planzeit in Min. (gerundet): 1,00

    • Hinweise

      Hinweise zur Abrechnung:

      • Wenn die L-Nr. 5.33.03.0 „Arbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichern“ berechnet wird, müssen auch alle weiteren MDR-Anforderungen erfüllt werden.

      Hinweise zur Rechnungslegung:

      • Das Erstellen einer Konformitätserklärung reicht nicht aus, um den MDR-Anforderungen gerecht zu werden.
      • Bei der L-Nr. 5.33.03.0 „Arbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichern“ handelt es sich um den abrechenbaren Dokumentationsaufwand.
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