Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.70.07.0
Gegossenes Basisteil konstruieren
Gegossenes Basisteil konstruieren
BEB ZT 5.70.07.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Neben der L-Nr. 5.70.07.0 „Gegossenes Basisteil konstruieren“ können ggf. folgende Leistungen zusätzlich entstehen:
- L-Nr. 5.71.01.0 „Stützelement konstruieren, je Stützelement“
- L-Nr. 5.71.02.0 „Klammern konstruieren, je Klammerarm“
- L-Nr. 5.71.03.0 „Klammer-/Stützelementverbinder“
- Neben der L-Nr. 5.70.07.0 „Gegossenes Basisteil konstruieren“ können ggf. folgende Leistungen zusätzlich entstehen:
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Einschubrichtung festlegen und ausblocken, Basisausdehnung gestalten.
- Nicht abrechenbar
- Arbeitsschritte, die bereits im Leistungsinhalt angegeben sind, können nicht für weitere Leistungen berechnet werden. Auch neue Unterpositionen für die enthaltenen Arbeitsschritte wären nicht möglich.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 17,59 1,28 19,08 1,35 20,12
Planzeit in Min. (gerundet): 10,00
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Das Basisteil, das konstruiert wird, kann ein fehlendes Stück einer Metallbasis ersetzen. Typischerweise ist es mit einem Sattel ausgestattet, um Zähne aufzunehmen, die ersetzt werden müssen. Es kann auch ohne Sattel verwendet werden, um eine Verbindung zwischen der vorhandenen Metallbasis und neuen Verbindungsvorrichtungen herzustellen.
- Diese Verbindungsvorrichtungen können
- Sekundärteile von teleskopierenden Kronen,
- Geschieben usw.
- sowie Halte- und/oder Stützvorrichtungen umfassen.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Bei der L-Nr. 5.70.07.0 „Gegossenes Basisteil konstruieren“ ist der Kiefer nicht benannt, weshalb sie sowohl für Ober- als auch für Unterkieferbasisteile angesetzt werden kann.
- Spitta Kommentar