Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.83.13.0
Fräsobjekt Kunststoff ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen (Finalisierung der Teilleistung Fräslabor)
Fräsobjekt Kunststoff ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen
BEB ZT 5.83.13.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Neben der L-Nr. 5.83.13.0 „Fräsobjekt Kunststoff ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen“ kann ggf. die L-Nr. 5.81.01.0 „Fräsobjekt lösen, je Zahneinheit“ berechnet werden.
- Die L-Nr. 5.83.13.0 „Fräsobjekt Kunststoff ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen“ kann berechnet werden bei:
- individuellem Löffel
- Basis für Wachswall oder Aufstellung
- Prothesenbasis
- Bohrschablonen
- etc.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Fräsobjekt Kunststoff ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen
- Nicht abrechenbar
- Für gefräste Objekte aus Metall oder gedruckte Objekte aus Kunststoff kann die L-Nr. 5.83.13.0 „Fräsobjekt Kunststoff ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen“ nicht berechnet werden.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 1,28 1,35
Planzeit in Min. (gerundet): nach Aufwand
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- Bei der L-Nr. 5.83.13.0 „Fräsobjekt Kunststoff ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen“ ist darauf zu achten, dass es sich um ein schleimhautgetragenes Objekt handelt. Rein ossal getragene Objekte scheiden somit aus.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Die L-Nr. 5.83.13.0 „Fräsobjekt Kunststoff ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen“ kann auch bei extern angefertigten Leistungen abgerechnet werden.
- Bei der L-Nr. 5.83.13.0 „Fräsobjekt Kunststoff ausarbeiten, Objekt Schleimhaut getragen“ ist darauf zu achten, dass es sich um ein schleimhautgetragenes Objekt handelt. Rein ossal getragene Objekte scheiden somit aus.
- Spitta Kommentar