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BEB ZT 5.54.03.0
Krone für Teilverblendung konstruieren

Krone für Teilverblendung konstruieren

BEB ZT 5.54.03.0 Schnellcheck

  • Abrechenbar
    • Die zwangsläufig folgende Teilverblendung ist mit der L-Nr. 2.03.06.0 „Teilverblendung Keramik“ abzurechnen.
    • Zusätzlich ist die L-Nr. 2.11.03.0 „Farbgebung durch Bemalung auf Fräskeramik“ berechnungsfähig.
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen

    Den Kronenrand definieren, monolithische, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen, dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte) und den Bereich für die Teilverblendung reduzieren.

  • Nicht abrechenbar
    • Für teilverblendete Kronen kann die L-Nr. 5.54.01.0 „Vollanatomische Krone konstruieren“ nicht berechnet werden.
    • Für den Empfang von Konstruktionsdaten ist die L-Nr. 5.54.03.0 „Krone für Teilverblendung konstruieren“ nicht berechenbar.
check
Abrechenbar
  • Die zwangsläufig folgende Teilverblendung ist mit der L-Nr. 2.03.06.0 „Teilverblendung Keramik“ abzurechnen.
  • Zusätzlich ist die L-Nr. 2.11.03.0 „Farbgebung durch Bemalung auf Fräskeramik“ berechnungsfähig.
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen

Den Kronenrand definieren, monolithische, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen, dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte) und den Bereich für die Teilverblendung reduzieren.

no-check
Nicht abrechenbar
  • Für teilverblendete Kronen kann die L-Nr. 5.54.01.0 „Vollanatomische Krone konstruieren“ nicht berechnet werden.
  • Für den Empfang von Konstruktionsdaten ist die L-Nr. 5.54.03.0 „Krone für Teilverblendung konstruieren“ nicht berechenbar.
  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.

      Preise

      (0)Kostenfaktor/je Min.Euro
      1,1814,07
      1,2815,26
      1,3516,10


      Planzeit in Min. (gerundet): 8,00

    • Hinweise

      Hinweise zur Abrechnung:

      • Die Bezeichnung „Krone für Teilverblendung konstruieren CAD/CAM" bedeutet in der zahntechnischen Abrechnung, dass eine Krone für einen Zahn angefertigt wird, bei der nur ein Teil des Zahnes verblendet wird.
      • „CAD/CAM" steht für „Computer Aided Design/Computer Aided Manufacturing" und bezieht sich auf den Einsatz von computergestützter Technologie für die Konstruktion und Herstellung der Krone.
      • In diesem Fall wird also die Krone mittels CAD/CAM-Software entworfen und dann mit präzisen Maschinen gefertigt.
      • Die „Teilverblendung" bezieht sich darauf, dass nur ein Teil der Krone mit einem Verblendmaterial versehen wird, während der Rest des Zahnes aus einem anderen Material besteht. Dies wird oft gemacht, um ästhetische Ergebnisse zu erzielen, bei denen die verblendete Oberfläche dem natürlichen Zahn möglichst ähnlich sieht

      Hinweise zur Rechnungslegung:

      • Vorbereitende Leistungen (Modellherstellung, Einscannen usw.) können ggf. berechnet werden. Hierbei ist zu beachten, ob es zu einer konventionellen oder digitalen Abformung gekommen ist.
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