Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!×
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!×
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Dentallabor
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
€ 39,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen

BEB ZT 5.70.05.0
Tertiärkonstruktion für Teilverblendung konstruieren, je Zahneinheit

Tertiärkonstruktion für Ersatzzahn konstruieren, je Zahneinheit

BEB ZT 5.70.05.0 Schnellcheck

  • Abrechenbar
    • Die L-Nr. 5.70.05.0 „Tertiärkonstruktion für Teilverblendung konstruieren, je Zahneinheit“ muss nicht zwangsläufig auf einem digital hergestellten Sekundärteil entstehen.
    • Denkbar wären auch gegossene oder aus Galvano oder ähnlichen Materialien/Verfahren hergestellte Sekundärteile.
    • Die nachfolgende Teilverblendung kann ggf. wie folgt berechnet werden:
      • L-Nr. 2.02.06.0 „Teilverblendung Composite“
      • L-Nr. 2.03.06.0 „Teilverblendung Keramik“
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen

    Stegmantel über Steg konstruieren, vollanatomisches Brückenglied aus Datenbank wählen, dem Kieferkamm anpassen und für Teilverblendung reduzieren, je Zahnsegment.

  • Nicht abrechenbar
    • Für Sekundärteile kann die L-Nr. 5.70.05.0 „Tertiärkonstruktion für Teilverblendung konstruieren, je Zahneinheit“ nicht berechnet werden.
    • Wenn die L-Nr. 5.70.05.0 „Tertiärkonstruktion für Teilverblendung konstruieren, je Zahneinheit“ berechnet wird, kann die L-Nr. 6.01.06.0 „Aufstellung Zahn auf Metallbasis, Leistungseinheit“ nicht für die gleiche Zahneinheit berechnet werden.
check
Abrechenbar
  • Die L-Nr. 5.70.05.0 „Tertiärkonstruktion für Teilverblendung konstruieren, je Zahneinheit“ muss nicht zwangsläufig auf einem digital hergestellten Sekundärteil entstehen.
  • Denkbar wären auch gegossene oder aus Galvano oder ähnlichen Materialien/Verfahren hergestellte Sekundärteile.
  • Die nachfolgende Teilverblendung kann ggf. wie folgt berechnet werden:
    • L-Nr. 2.02.06.0 „Teilverblendung Composite“
    • L-Nr. 2.03.06.0 „Teilverblendung Keramik“
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen

Stegmantel über Steg konstruieren, vollanatomisches Brückenglied aus Datenbank wählen, dem Kieferkamm anpassen und für Teilverblendung reduzieren, je Zahnsegment.

no-check
Nicht abrechenbar
  • Für Sekundärteile kann die L-Nr. 5.70.05.0 „Tertiärkonstruktion für Teilverblendung konstruieren, je Zahneinheit“ nicht berechnet werden.
  • Wenn die L-Nr. 5.70.05.0 „Tertiärkonstruktion für Teilverblendung konstruieren, je Zahneinheit“ berechnet wird, kann die L-Nr. 6.01.06.0 „Aufstellung Zahn auf Metallbasis, Leistungseinheit“ nicht für die gleiche Zahneinheit berechnet werden.
  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.

      Preise

      (0)Kostenfaktor/je Min.Euro
      1,1814,95
      1,2816,22
      1,3517,10


      Planzeit in Min. (gerundet): 8,50

    • Hinweise

      Hinweise zur Abrechnung:

      • Bei der L-Nr. 5.70.05.0 „Tertiärkonstruktion für Teilverblendung konstruieren, je Zahneinheit“ handelt es sich um eine Überkonstruktion (über die Sekundärteile), die anschließend teilweise verblendet wird.

      Hinweise zur Rechnungslegung:

      • Die L-Nr. 5.70.05.0 „Tertiärkonstruktion für Teilverblendung konstruieren, je Zahneinheit“ kann je Zahneinheit berechnet werden. Aus diesem Grund sind die genauen Regios eventuell gesetzter Implantate zu berücksichtigen.
Chatbot Icon
Dein Spitta-ChatbotBETA×

Hallo! Ich bin der KI-Chatbot der Abrechnungswelt. Dein virtueller Abrechnungs-Assistent!

Ich beantworte dir sofort deine Abrechnungsfragen und gebe dir weiterführende Links, die dich direkt zur relevanten Nummer im Leistungszeichnis leiten. Ich bin noch in der Beta-Phase und freue mich wenn du mir Feedback zu meinen Antworten gibst. Als Abonnentin / Testerin kannst du mich komplett kostenlos und unbegrenzt nutzen.

Hier gehts los!