Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEB ZT 5.70.03.0
Sekundär-Stegüberkonstruktion konstruieren, je Zahneinheit
Sekundär-Stegüberkonstruktion konstruieren, je Zahneinheit
BEB ZT 5.70.03.0 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die L-Nr. 5.70.03.0 „Sekundär-Stegüberkonstruktion konstruieren, je Zahneinheit“ kann eine ergänzende Leistung zu der L-Nr. 5.64.01.0 „Stegpfosten konstruieren“ darstellen.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
Stegmantel über Steg konstruieren, je Zahneinheit.
- Nicht abrechenbar
- Für eine Galvano-Sekundärstruktur ist die L-Nr. 5.70.03.0 „Sekundär-Stegüberkonstruktion konstruieren, je Zahneinheit“ nicht berechenbar.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Preisvorschläge wurden auf Basis des bundesdurchschnittlichen Kostenminutenfaktors von 1,28 € bzw. zwei weiteren Preisen mit den Kostenminutenfaktoren 1,18 und 1,35 € ermittelt, mit 25 % Rüst- und Verteilzeit sowie 10 % Risiko- und Gewinnzuschlag. So ergibt sich eine Bandbreite von Ober- und Unterpreis und damit ein empfohlener Durchschnittspreis für zahntechnische private Leistungen für die BEB Zahntechnik. Es liegt weiterhin letztlich im Ermessen des Anwenders, seinen persönlichen Kostenminutenfaktor zu ermitteln und einzusetzen.
Preise
(0)Kostenfaktor/je Min. Euro 1,18 3,52 1,28 3,82 1,35 4,02
Planzeit in Min. (gerundet): 2,00
- Hinweise
Hinweise zur Abrechnung:
- In der Zahntechnik bezeichnet eine „Sekundär-Stegüberkonstruktion“ eine spezielle Art von Zahnersatz, bei der ein zusätzlicher Steg über einem bereits vorhandenen primären Steg platziert wird.
- Einige wichtige Merkmale und Aspekte einer Sekundär-Stegüberkonstruktion sind: Primärer Steg: Der primäre Steg ist die erste Basisstruktur, die entweder auf natürlichen Zähnen oder auf Implantaten im Kiefer befestigt wird. Er dient als Grundlage für den Zahnersatz. Sekundärer Steg: Der sekundäre Steg wird über dem primären Steg platziert und bietet zusätzliche Unterstützung und Stabilität für den Zahnersatz. Er kann aus demselben oder einem anderen Material, wie Metall oder Kunststoff, gefertigt sein.
- Zahnersatz: Der Zahnersatz, der auf der Sekundär-Stegüberkonstruktion befestigt wird, kann aus verschiedenen Materialien, wie Keramik, Kunststoff oder Metall, bestehen. Er ersetzt fehlende Zähne und sorgt für Funktion und Ästhetik im Mundraum.
Hinweise zur Rechnungslegung:
- Für die Abrechnung der L-Nr. 5.70.03.0 „Sekundär-Stegüberkonstruktion konstruieren, je Zahneinheit“ muss eine Primärkonstruktion vorhanden sein oder erstellt werden.
- Spitta Kommentar