© freepik.com/Mikrostock-11
Fallbeispiel: Keramisch vollverblendete Brücke aus NEM, Zahn 23–25
Die Verblendung von Kronen und Brückengliedern führt automatisch zu einer (mindestens) gleichartigen Versorgung bei Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung.
5. April 2024Lesezeit: 2min