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Befundklasse 4.2 Zahnloser Oberkiefer

  • 2. März 2026
  • Lesezeit: 3min
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Die Regelversorgung für den Befund 4.2 sieht die Versorgung des Kiefers mit einer totalen Prothese vor.




Diese Prothese dient der Wiederherstellung der Kaufähigkeit im zahnlosen Oberkiefer. Es handelt sich um eine rein schleimhautgetragene Konstruktion, die nicht nur die fehlenden Zähne ersetzt, sondern auch die fehlenden Teile des Alveolarkamms (Kieferkamms) rekonstruiert.
Die Totalprothese bedeckt im Oberkiefer sowohl den Alveolarfortsatz (den ehemals zahntragenden Teil des Kieferknochens) als auch den harten Gaumen. Im Gegensatz zu Teilprothesen, die an Restzähnen oder Kronen befestigt und abgestützt werden können, liegt die Totalprothese mechanisch lose auf dem zahnlosen Kiefer auf.
Ihr Halt basiert daher ausschließlich auf der Adhäsion (Haftwirkung).
Für eine gute Adhäsion sind mehrere Faktoren entscheidend: die Viskosität (Zähflüssigkeit, Dickflüssigkeit) des Speichels, die Beschaffenheit der Mundschleimhaut, die Passgenauigkeit der Prothesenbasis, die Gestaltung des Prothesenrandes sowie eine einwandfreie funktionsgerechte Okklusion und Artikulation.

Regelversorgung
Die Regelversorgung des Befundes 4.2 ist die nach den Zahnersatz-Richtlinien konforme Versorgung des zahnlosen Oberkiefers mit einer totalen Prothese.

Metallbasis
Bei totalen Prothesen ist gemäß Ziffer 30 der Zahnersatz-Richtlinien in der Regel die Basis in Kunststoff herzustellen. Die Verwendung einer Metallbasis gehört nur in begründeten Ausnahmefällen zur Regelversorgung, wie z. B. bei:

  • Torus palatinus (Gaumenwulst),
  • Exostosen (Knochenvorsprünge),
  • Neigung zu Entzündungen der abgedeckten Mundschleimhaut bei Verwendung von Prothesenkunststoff,
  • hohem Bruchrisiko bei atypischen kaufunktionellen Belastungen,
  • hohem Bruchrisiko bei Patienten, die gewohnheitsmäßig mit den Zähnen knirschen oder pressen (Bruxismus),
  • hohem Bruchrisiko bei Patienten, die bei der Arbeit mit den Zähnen pressen (z. B. Schwerarbeiter),
  • ungünstigen Platzverhältnissen im Oberkiefer für eine Prothesenbasis aus Kunststoff, z. B. extrem tiefer Biss, Deckbiss, hoher und spitzer Gaumen, extrem ausgebuchteter Tuber maxillae (Vorwölbung an der Hinterfläche des Oberkieferknochens).

In solchen Fällen wird für das Erfordernis einer Metallbasis zusätzlich zum Befund 4.2 der Befund 4.5 (siehe dort) angesetzt.
Liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor, handelt es sich bei der Versorgung mit einer Metallbasis um eine gleichartige Versorgung.

Beispiel:

  • Versorgung des zahnlosen Oberkiefers mit einer totalen Prothese.
  • Patient: GKV
  • Abformung: konventionell OK/UK

Abrechnung über BEL II (Regelversorgung)

(0)BEL IIBerechenbare LeistungMengeAnmerkung
001 0Modell1–3Gegenkiefermodell, Modell für Funktionslöffel, Modell nach Funktionsabformung
012 0Einstellen in Mittelwertartikulator1–
021 2Funktionslöffel1
021 3Basis für Bissregistrierung1
021 5Basis für Aufstellung1
022 0Bisswall1einmal je Basis
301 0Aufstellung Grundeinheit, je Kiefer1
302 0Aufstellung aus Wachs- oder Kunststoffbasis, je Zahn14erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist (erneutes Einartikulieren notwendig)
361 0Fertigstellung einer Prothese, Grundeinheit, je Kiefer1
362 0Fertigstellung einer Prothese, je Zahn14
933 0Versandkostenjewie tatsächlich angefallen (nicht im Eigenlabor)
Mat.Konfektionierte Zähne14


Innerhalb des BEL II sind ggf. weitere oder andere Leistungen abrechenbar.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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