Befund 2.2 andersartige Versorgung
- 13. November 2024
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Die andersartige Versorgung des Befundes 2.2 umfasst:
- Die Behandlung einer lückenhaften Zahnreihe, in der zwei nebeneinanderliegende Zähne fehlen, durch implantatgetragene Kronen oder eine implantatgetragene Brücke als Suprakonstruktion
- In diesem Fall ist das Kriterium "Versorgung zahnbegrenzter Einzelzahnlücken" gemäß Ziffer 36 der Zahnersatz-Richtlinien nicht erfüllt und fällt daher nicht unter die Regelversorgung.
- Die Erneuerung und Erweiterung einer Hybridbrücke
- Bei der Erneuerung und Erweiterung einer festsitzenden Suprakonstruktion, die teilweise auf natürlichen Zähnen basiert, werden vorhandene Implantate wie natürliche Zähne behandelt. Dies bedeutet, dass bei gleichzeitiger Erneuerung und Erweiterung ein Festzuschuss gemäß Befundklasse 2 gewährt wird. Wenn jedoch der Befund unverändert bleibt und die Suprakonstruktion identisch erneuert wird, wird ein Festzuschuss gemäß Befundklasse 7 gewährt.
- Die Versorgung mit einer Modellgussprothese als Alternative zur Regelversorgung mit einer Brücke.
Beispiel:
- Versorgung der Zähne 24, 25 mit implantatgetragener keramisch vollverblendeten Metallkeramikverblendkronen mit okkusaler Verschraubung als Suprakonstruktion.
- Patient: GKV
- Abformung: konventionell OK/UK
Abrechnung BEB 97 (andersartige Versorgung)
(0)BEB 97 | Berechenbare Leistung | Menge | Anmerkung |
---|---|---|---|
0001 | Modell aus Hartgips | 1–4 | Diagnostikmodelle, Modell für individuellen Löffel, Kontrollmodell |
0002 | Modell aus Superhartgips | 1 | Gegenkiefer |
0010 | Spezialmodell | 1 | Implantantmodell |
0221 | Hilfsteil in Abdruck | ggf. | |
0223 | Zahnfleischmaske, abnehmbar | 2 | |
0224 | Modellimplantat respostionieren | 2 | |
0225 | Implantatpfosten auf Modellierimplantat aufschrauben | 2 | je Implantatpfosten |
1008 | Funktions-/individueller Löffel aus Kunststoff für Implantate, offene Abformung | 1 | |
2122 | Krone gegossen, für Keramik- oder Polymer-Glas- Vollverblendung | 2 | |
2612 | Mehrflächige Verblendung aus Keramik | 2 | |
2972 | Aufwand zu Suprastruktur bei verschraubtem Implantat | 2 | |
3905 | Verschraubung konfektioniert | 2 | |
0701 | Versand je Versandgang | je | wie tatsächlich angefallen nicht im Eigenlabor) |
2981 | NEM Zuschlag | 2 | je Einheit |
Mat. | Edelmetalllegierung | gr. | bei Verwendung von Edelmetall anstatt NEM |
Mat. | Implantatmaterial | 2 |
Innerhalb der BEB 97 sind weitere Leistungen abrechenbar.
Beispiel:
- Versorgung der fehlenden Zähne 35, 36, 45, 46 mit einer Modellgussprothese.
- Zähne 34, 37, 44, 47: komplizierte gegossene Halte- und Stützvorrichtungen
- Zähne 35, 36, 45, 46: Modellgussprothese
- Anmerkung: Versorgung von 2 zahnbegrenzten Lücken mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen (Befund 2.2) mit einer Modellgussprothese anstelle mit Brücken.
- Patient GKV
- Abformung: konventionell OK/UK
(0)BEB 97 | Berechenbare Leistung | Menge | Anmerkung |
---|---|---|---|
0001 | Modell aus Hartgips | 1–4 | Diagnostikmodelle, Modell für indiv. Löffel Kontrollmodell |
0002 | Modell aus Superhartgips | 1 | Gegenkiefer |
0005 | Modell für Modellguss | 1 | |
1003 | Basis für Bissnahme | 1 | |
1006 | Individueller Löffel aus Kunststoff | 1 | |
1111 | Bisswall aus Wachs | 1 | je Kiefer |
4004 | Metallbasis Unterkiefer, partiell | 1 | |
4112 | Zweiarmige Klammer mit Auflage | 1 | |
4115 | Ringklammer mit Auflage | 2 | |
6001 | Aufstellen Grundeinheit | 1 | einmal je Kiefer |
6003 | Aufstellen je Zahneinheit auf Metallbasis | 4 | |
6311 | Grundeinheit Fertigstellung auf Metallbasis | 1 | einmal je Kiefer |
6312 | Fertigstellung auf Metallbasis, je Zahneinheit | 4 | |
0701 | Versand je Versandgang | je | wie tatsächlich angefallen (nicht im Eigenlabor) |
Mat. | Konfektionszähne | 4 |
Innerhalb der BEB 97 sind weitere Leistung abrechenbar.
Bei gesetzlich versicherten Patienten spielt nicht die Versicherungsart die ausschlaggebende Rolle, sondern der Auftrag bzw. die Versorgungsart.
Zahntechnikermeister
Stefan Sander