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Befundklasse 3.2 andersartige Versorgung

  • 12. Januar 2026
  • Lesezeit: 2min
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Die andersartige Versorgung geht über die standardmäßige Regelversorgung für Eckzähne und erste Prämolaren gemäß den Zahnersatz-Richtlinien hinaus.




Die andersartige Versorgung des Befundes 3.2 beschreibt eine Versorgungssituation bei der:

  • beidseitig die Zahnreihe bis zu den Eckzähnen oder ersten Prämolaren verkürzt ist,
  • einseitig die Zahnreihe bis zum Eckzahn oder ersten Prämolaren verkürzt ist und auf der Gegenseite im Seitenzahnbereich bis zum Eckzahn oder ersten Prämolaren unterbrochen ist, wobei mindestens zwei Zähne nebeneinander fehlen
    oder
  • beidseitig im Seitenzahnbereich bis zum Eckzahn oder ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihen vorliegen – ebenfalls mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen.

Diese Versorgung geht über die standardmäßige Regelversorgung für Eckzähne und erste Prämolaren gemäß den Zahnersatz-Richtlinien hinaus. Ein Beispiel dafür ist die Versorgung mit einer abnehmbaren Brücke.

Andersartige Versorgung

Beispiel:

  • Versorgung der fehlenden Zähne 11, 12, 14 bis 16, 21, 22 und 24 bis 26 mit einem Kombinationszahnersatz (abnehmbare Brücke)
  • Zahn 13: vestibulär mit Komposit verblendete Teleskopkrone
  • Zahn 17: unverblendete Teleskopkrone
  • Zahn 23: vestibulär mit Komposit verblendete Teleskopkrone
  • Zahn 27: unverblendete Teleskopkrone
  • Zähne 11, 12, 14 bis 16, 21, 22 und 24 bis 26: vestibulär verblendete Brückenglieder

(Im Falle der Wahl einer andersartigen Versorgung bleibt der Anspruch des Patienten auf den entsprechenden Festzuschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der vereinbarte Heil- und Kostenplan auch bei der andersartigen Versorgung verwendet und vor Beginn der Behandlung der Krankenkasse zur Festsetzung des Zuschusses vorgelegt wird. Die genehmigten Festzuschüsse werden dem Versicherten von der Krankenkasse direkt nach Einreichung der Rechnung erstattet.)

  • Patient: GKV
  • Abformung: konventionell OK/UK

Abrechnung BEB 97 (andersartige Versorgung)

(0)BEB 97Berechenbare LeistungMengeAnmerkung
0001Modell aus Hartgips2–Situationsmodelle, Modelle für individuellen Löffel
0002Modell aus Superhartgips1–Gegenbissmodell, Modell nach Überabdruck
0007Kontrollmodell1
0019Frässockel1
0021Modell für Sägesegmente1
0103Modellsegmente sägen7je erzeugtem Segment
0104Stumpf aus Superhartgips4
0115Zweitstumpf aus Kunststoff4–für Fräsmodell, ggf. für Modell nach dem Überabdruck
0212Dowel-Pin setzen14je Pin
0216Stumpf vorbereiten4
1003Basis aus Kunststoff1für Bissnahme
1006Individueller Löffel aus Kunststoff1
1111Bisswall aus Wachs, auf Basis1
1201Übertragungskappe aus Kunststoff4
2313Brückenglied gegossen, für Keramik- oder Polymer-Glas-Teilverblendung10
5307Metallfläche konditionieren12
2661Teilverblendung aus Polymer-Glas12
3001Teleskopkrone primär4
3101Umlaufende Fräsung4
3201Teleskopkrone sekundär2
3202Teleskopkrone sekundär, für Kunststoffverblendung2
0701Versand je Versandgang6–nicht im Praxislabor
2981NEM-Zuschlag18
Mat.Edelmetalllegierunggr.bei Verwendung von Edelmetall anstatt NEM



Innerhalb der BEB 97 sind ggf. weitere oder andere Leistungen abrechenbar.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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