GOÄ-Zuschläge: Zuschläge zu Beratungen und Untersuchungen nach den GOÄ-Nummern 1, 3, 4, 5 und 6
Die Zuschläge A, B, C und D sind in Kombination mit Beratungs- und Untersuchungsleistungen nach den GOÄ-Nummern 1, 3, 4, 5 und 6 berechnungsfähig und kommen immer dann infrage, wenn eine Beratung oder Untersuchung außerhalb der Sprechstunde erfolgte.