BEB Zahntechnik® – Teil 18
- 18. August 2026
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Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Dies ermöglicht eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der einzelnen Prozessschritte.
Folgende Leistungen wurden neu aufgebaut bzw. inhaltlich verändert:
| (0)L-Nr. | Beschreibung | Erläuterung zum Inhalt | Hinweise in der BEB | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|
| 5.62.02.0 | Vollanatomische Implantatkrone auf Klebebabsis konstruieren | Abutmenttool aus Datenbank wählen, Emergenzprofil und Stufe für Implantatkrone gestalten, monolithische, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen und dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte). | Befindet sich die Krone im Verband mit anderen Kronen oder Brückengliedern, so ist zusätzlich die Verbindung mit der BEB Nr. 5.55.04.0 je Verbindung anzuwenden. | Die Abrechnung einer vollanatomischen Implantatkrone auf Klebebasis umfasst bestimmte Positionen und schließt andere aus. Vorbereitende Leistungen, wie die Erstellung eines CAD-Auftragsdatensatzes (L-Nr. 5.30.01.0), das Scannen von Einzelmodellen (L-Nr. 5.41.01.0) oder Kieferzuordnungen (L-Nr. 5.41.02.0) sowie die Konstruktion von Verbindern (L-Nr. 5.55.04.0), können gegebenenfalls berechnet werden. Zudem ist die Berechnung des Materials für die konfektionierte Klebebasis, wie beispielsweise eine Ti-Base, gemäß der Datenbankauswahl möglich. Nicht abrechenbar sind hingegen Arbeitsschritte, die bereits im Leistungsinhalt der L-Nr. 5.62.02.0 "Vollanatomische Implantatkrone auf Klebebasis konstruieren" enthalten sind, auch nicht durch Unterpositionen. Wenn eine vollanatomische Krone zusätzlich mit Malfarbe koloriert wird, können die L-Nr. 5.82.03.0 "Handling Glas/Farbe infiltrieren" und die L-Nr. 1.17.13.0 "Handling Keramikbrände monolithischer Gerüste nur durch Bemalung" in Rechnung gestellt werden; diese Leistungen entfallen jedoch bei einer manuellen Politur der Krone. |
| 5.62.03.0 | Implantatkrone für Teilverblendung konstruieren | Abutmenttool aus Datenbank wählen, Emergenzprofil und Stufe für Implantatkrone gestalten, monolithische, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen, dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte) und den Bereich für die Teilverblendung reduzieren. | Befindet sich die Krone im Verband mit anderen Kronen oder Brückengliedern, so ist zusätzlich die Verbindung mit der BEB Nr. 5.55.04.0 je Verbindung anzuwenden. | Zu beachten ist, dass vorbereitende Leistungen, wie das Erstellen eines CAD-Auftragsdatensatzes (L-Nr. 5.30.01.0), das Scannen von Einzelmodellen (L-Nr. 5.41.01.0) und Kieferzuordnungen (L-Nr. 5.41.02.0) sowie das Konstruieren von Verbindern (L-Nr. 5.55.04.0) je Verbinder, möglicherweise separat abgerechnet werden können. Für die Verblendung ist die Teilverblendung Keramik (L-Nr. 2.03.06.0) und das Handling von Keramikbränden für gefräste Zirkonwerkstoffe inklusive Bemalung (L-Nr. 1.17.04.0) ebenfalls abrechenbar. Nicht abrechenbar sind hingegen Arbeitsschritte, die bereits im Leistungsinhalt der L-Nr. 5.62.03.0 "Implantatkrone für Teilverblendung konstruieren" enthalten sind; diese können auch nicht über Unterpositionen in Rechnung gestellt werden. Sollte eine teilverblendete Krone zusätzlich mit Malfarbe koloriert werden, können die L-Nr. 5.82.03.0 "Handling Glas/Farbe infiltrieren" und die L-Nr. 1.17.13.0 "Handling Keramikbrände monolithischer Gerüste nur durch Bemalung" berechnet werden. Diese Leistungen entfallen jedoch, wenn die Krone manuell poliert wird. |
| 5.62.04.0 | Implantatkrone für Teilverblendung auf Klebebasis konstruieren | Abutmenttool aus Datenbank wählen, Emergenzprofil und Stufe für Implantatkrone gestalten, monolithischer, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen, dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte) und den Bereich für die Teilverblendung reduzieren. | Befindet sich die Krone im Verband mit anderen Kronen oder Brückengliedern, so ist zusätzlich die Verbindung mit der BEB Nr. 5.55.04.0 je Verbindung anzuwenden. | Gegebenenfalls können vorbereitende Leistungen, wie die Erstellung eines CAD-Auftragsdatensatzes (L-Nr. 5.30.01.0), das Scannen von Einzelmodellen (L-Nr. 5.41.01.0) oder Kieferzuordnungen (L-Nr. 5.41.02.0) sowie die Konstruktion von Verbindern (L-Nr. 5.55.04.0), anfallen. Für die Verblendung sind unter Umständen die Leistungen „Teilverblendung Keramik“ (L-Nr. 2.03.06.0) und „Handling Keramikbrände gefräste Werkstoffe Zirkon einschließlich Bemalung“ (L-Nr. 1.17.04.0) berechenbar. Das Material für eine konfektionierte Klebebasis (z.B. Ti-Base) wird basierend auf der Datenbankauswahl kalkuliert. Leistungen, die bereits im Leistungsinhalt der L-Nr. 5.62.04.0 „Implantatkrone für Teilverblendung auf Klebebasis konstruieren“ enthalten sind, können nicht zusätzlich, auch nicht durch Unterpositionen, berechnet werden. Wird eine teilverblendete Krone zusätzlich mit Malfarbe koloriert, können die L-Nr. 5.82.03.0 „Handling Glas/Farbe infiltrieren“ und die L-Nr. 1.17.13.0 „Handling Keramikbrände monolithischer Gerüste nur durch Bemalung“ berechnet werden; diese entfallen jedoch, wenn die Krone manuell poliert wird. |
Beachten Sie in der Abrechnung immer die vorgegebenen Leistungsinhalte (Erläuterungen und Hinweise) der jeweiligen Abrechnungsposition. Passen Sie vorhandene Leistungsketten/Jumbos an die neuen Leistungen an.
Weiter geht es im nächsten Teil.
Zahntechnikermeister
Stefan Sander







