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BEB Zahntechnik® – Teil 18

  • 18. August 2026
  • Lesezeit: 4min
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Die Leistungen im Bereich der Konstruktion von Elementen sind sehr detailliert beschrieben.




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Dies ermöglicht eine transparente und nachvollziehbare Darstellung der einzelnen Prozessschritte.

Folgende Leistungen wurden neu aufgebaut bzw. inhaltlich verändert:

(0)L-Nr.BeschreibungErläuterung zum InhaltHinweise in der BEBAnmerkung
5.62.02.0Vollanatomische Implantatkrone auf Klebebabsis konstruierenAbutmenttool aus Datenbank wählen, Emergenzprofil und Stufe für Implantatkrone gestalten, monolithische, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen und dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte).Befindet sich die Krone im Verband mit anderen Kronen oder Brückengliedern, so ist zusätzlich die Verbindung mit der BEB Nr. 5.55.04.0 je Verbindung anzuwenden.Die Abrechnung einer vollanatomischen Implantatkrone auf Klebebasis umfasst bestimmte Positionen und schließt andere aus. Vorbereitende Leistungen, wie die Erstellung eines CAD-Auftragsdatensatzes (L-Nr. 5.30.01.0), das Scannen von Einzelmodellen (L-Nr. 5.41.01.0) oder Kieferzuordnungen (L-Nr. 5.41.02.0) sowie die Konstruktion von Verbindern (L-Nr. 5.55.04.0), können gegebenenfalls berechnet werden. Zudem ist die Berechnung des Materials für die konfektionierte Klebebasis, wie beispielsweise eine Ti-Base, gemäß der Datenbankauswahl möglich. Nicht abrechenbar sind hingegen Arbeitsschritte, die bereits im Leistungsinhalt der L-Nr. 5.62.02.0 "Vollanatomische Implantatkrone auf Klebebasis konstruieren" enthalten sind, auch nicht durch Unterpositionen. Wenn eine vollanatomische Krone zusätzlich mit Malfarbe koloriert wird, können die L-Nr. 5.82.03.0 "Handling Glas/Farbe infiltrieren" und die L-Nr. 1.17.13.0 "Handling Keramikbrände monolithischer Gerüste nur durch Bemalung" in Rechnung gestellt werden; diese Leistungen entfallen jedoch bei einer manuellen Politur der Krone.
5.62.03.0Implantatkrone für Teilverblendung konstruierenAbutmenttool aus Datenbank wählen, Emergenzprofil und Stufe für Implantatkrone gestalten, monolithische, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen, dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte) und den Bereich für die Teilverblendung reduzieren.Befindet sich die Krone im Verband mit anderen Kronen oder Brückengliedern, so ist zusätzlich die Verbindung mit der BEB Nr. 5.55.04.0 je Verbindung anzuwenden.Zu beachten ist, dass vorbereitende Leistungen, wie das Erstellen eines CAD-Auftragsdatensatzes (L-Nr. 5.30.01.0), das Scannen von Einzelmodellen (L-Nr. 5.41.01.0) und Kieferzuordnungen (L-Nr. 5.41.02.0) sowie das Konstruieren von Verbindern (L-Nr. 5.55.04.0) je Verbinder, möglicherweise separat abgerechnet werden können. Für die Verblendung ist die Teilverblendung Keramik (L-Nr. 2.03.06.0) und das Handling von Keramikbränden für gefräste Zirkonwerkstoffe inklusive Bemalung (L-Nr. 1.17.04.0) ebenfalls abrechenbar. Nicht abrechenbar sind hingegen Arbeitsschritte, die bereits im Leistungsinhalt der L-Nr. 5.62.03.0 "Implantatkrone für Teilverblendung konstruieren" enthalten sind; diese können auch nicht über Unterpositionen in Rechnung gestellt werden. Sollte eine teilverblendete Krone zusätzlich mit Malfarbe koloriert werden, können die L-Nr. 5.82.03.0 "Handling Glas/Farbe infiltrieren" und die L-Nr. 1.17.13.0 "Handling Keramikbrände monolithischer Gerüste nur durch Bemalung" berechnet werden. Diese Leistungen entfallen jedoch, wenn die Krone manuell poliert wird.
5.62.04.0Implantatkrone für Teilverblendung auf Klebebasis konstruierenAbutmenttool aus Datenbank wählen, Emergenzprofil und Stufe für Implantatkrone gestalten, monolithischer, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen, dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte) und den Bereich für die Teilverblendung reduzieren.Befindet sich die Krone im Verband mit anderen Kronen oder Brückengliedern, so ist zusätzlich die Verbindung mit der BEB Nr. 5.55.04.0 je Verbindung anzuwenden.Gegebenenfalls können vorbereitende Leistungen, wie die Erstellung eines CAD-Auftragsdatensatzes (L-Nr. 5.30.01.0), das Scannen von Einzelmodellen (L-Nr. 5.41.01.0) oder Kieferzuordnungen (L-Nr. 5.41.02.0) sowie die Konstruktion von Verbindern (L-Nr. 5.55.04.0), anfallen. Für die Verblendung sind unter Umständen die Leistungen „Teilverblendung Keramik“ (L-Nr. 2.03.06.0) und „Handling Keramikbrände gefräste Werkstoffe Zirkon einschließlich Bemalung“ (L-Nr. 1.17.04.0) berechenbar. Das Material für eine konfektionierte Klebebasis (z.B. Ti-Base) wird basierend auf der Datenbankauswahl kalkuliert. Leistungen, die bereits im Leistungsinhalt der L-Nr. 5.62.04.0 „Implantatkrone für Teilverblendung auf Klebebasis konstruieren“ enthalten sind, können nicht zusätzlich, auch nicht durch Unterpositionen, berechnet werden. Wird eine teilverblendete Krone zusätzlich mit Malfarbe koloriert, können die L-Nr. 5.82.03.0 „Handling Glas/Farbe infiltrieren“ und die L-Nr. 1.17.13.0 „Handling Keramikbrände monolithischer Gerüste nur durch Bemalung“ berechnet werden; diese entfallen jedoch, wenn die Krone manuell poliert wird.



Beachten Sie in der Abrechnung immer die vorgegebenen Leistungsinhalte (Erläuterungen und Hinweise) der jeweiligen Abrechnungsposition. Passen Sie vorhandene Leistungsketten/Jumbos an die neuen Leistungen an.

Weiter geht es im nächsten Teil.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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