So rechnet man Interimsprothesen richtig ab
- 21. Oktober 2024
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Ist eine festsitzende provisorische Versorgung nicht möglich, so werden in der Regel Teilprothesen mit einfachen Halteelementen, ggf. auch Totalprothesen als Interimsprothesen, z. B. als Übergangslösung nach Zahnextraktion, nach Implantation, zur Bisshebung (z. B. im Rahmen FAL/FTL) usw. eingegliedert.
Teilprothesen aus Kunststoff mit einfachen, gebogenen Halteelementen werden mit der GOZ-Nr. 5200 (Teilprothese) berechnet. Für die Prothesenspanne kann die GOZ-Nr. 5070 zusätzlich berechnet werden.
Totalprothesen als Interimszahnersatz werden im Oberkiefer mit der GOZ-Nr. 5220, im Unterkiefer mit der GOZ-Nr. 5230 abgerechnet.
Grundsätzliches zur Berechnung der GOZ-Nrn. 5200 (Teilprothese), 5220 (Totale OK), 5230 (Totale UK):
- Die Eingliederung einer herausnehmbaren Teil- oder Totalprothese erfolgt z. B. aus medizinischen Gründen, wegen längerer Krankheit oder Abwesenheit, diagnostischer/therapeutischer Gründe, nach Zahnextraktion, Stabilisierungsmaßnahme in Verbindung mit Parodontalbehandlungen, chirurgischer Maßnahmen und/oder Funktionstherapie usw.
- Eine bestimmte Tragedauer (anders als bei einem festsitzenden Langzeitprovisorium gemäß den GOZ-Nrn. 7080/7090/7100) ist nicht vorgeschrieben.
- Eine Neuanfertigung z. B. bei Verlust oder Zerstörung ist erneut berechnungsfähig.
- Wiederherstellungsmaßnahmen sind gem. den GOZ-Nrn. 5250 ff. abzurechnen.
- Eine Gebühr für Teilleistungen in Verbindung mit einem herausnehmbaren Interimszahnersatz wird gemäß GOZ-Nr. 5240 abgerechnet.
- Die Material- und Laborkosten z. B. für Abformmaterialien und Herstellung des herausnehmbaren Interimszahnersatzes sind gemäß § 4 Abs. 3 und § 9 GOZ zusätzlich berechnungsfähig.
- Nicht für Modellgussprothesen (= GOZ-Nr. 5210) berechenbar.
(0) GOZ-Nr. 5200 (Teilprothese) | Herausnehmbare Interimsprothese bei teilbezahnten Kiefern |
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Zahnärztliche Leistung | je Teilprothese ohne Modellguss, mit einfachen gebogenen Halteelementen je Kiefer Abgegolten sind folgende Maßnahmen: anatomische Abformung des zu versorgenden Kiefers und des Gegenkiefers einfache Elationsbestimmung (Bissnahme) Maßnahmen zur Weichteilstützung Einproben Einschleifen der Auflagen Einpassen/Eingliedern Nachkontrolle und Korrekturen |
Zusätzlich mögliche berechnungsfähige Leistungen | GOZ-Nr. 0030/0040 (Erstellung eines Heil- und Kostenplans) GOZ-Nr. 0050/0060 (Planungsmodelle) GOZ-Nr. 5070 (je Spanne) GOZ-Nr. 5170 (individuelle Abformung, je Kiefer) GOZ-Nr. 5180 (funktionelle Abformung, Oberkiefer) GOZ-Nr. 5190 (funktionelle Abformung, Unterkiefer) GOZ-Nrn. 8000 ff. (FAL/FTL) |
Materialkosten gem. § 4 Abs. 3 | z. B. für Abformmaterial |
Laborkosten gem. § 9 GOZ | für die zahntechnische Herstellung |
(0) GOZ-Nrn. 5220, 5230 (Totale OK, UK) | Herausnehmbare Interimsprothese bei zahnlosem Kiefer |
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Zahnärztliche Leistung | je Totalprothese, mit einfachen gebogenen Halteelementen je Kiefer Interimsprothesen werden in der Regel mit einer Kunststoffbasis hergestellt Abgegolten sind folgende Maßnahmen: Anatomische Abformung des zu versorgenden Kiefers und des Gegenkiefers Einfache Relationsbestimmung (Bissnahme) Maßnahmen zur Weichteilstützung Einproben Einpassen/Eingliedern Nachkontrolle und Korrekturen |
Zusätzlich mögliche berechnungsfähige Leistungen | GOZ-Nr. 0030/0040 (Erstellung eines Heil- und Kostenplans) GOZ-Nr. 0050/0060 (Planungsmodelle) GOZ-Nr. 5070 (je Spanne) GOZ-Nr. 5170 (individuelle Abformung, je Kiefer) GOZ-Nr. 5180 (funktionelle Abformung, Oberkiefer) GOZ-Nr. 5190 (funktionelle Abformung, Unterkiefer) GOZ-Nrn. 8000 ff. (FAL/FTL) |
Materialkosten gem. § 4 Abs. 3 | z. B. für Abformmaterial |
Laborkosten gem. § 9 GOZ | für die zahntechnische Herstellung |
Analogleistungen gem. § 6 Abs. 1 GOZ sind z. B.:
Metallfreie Teilprothesen aus flexiblem Material ohne gebogene oder gegossenen Halteelemente Teilprothesen ohne Halteelemente
GOZ-Nrn. 5220, 5230 sind auch für die definitive Versorgung eines zahnlosen Kiefers mit totaler Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis berechnungsfähig. In diesem Top-Thema wird jedoch lediglich auf den Einsatz einer Interimsversorgung Bezug genommen.
Chefredakteurin Andrea Zieringer