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33 vollverblendete Krone aus Nichtedelmetall – GKV-Patient

  • 6. September 2024
  • Lesezeit: 2min
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Zu einer gleichartigen Versorgung kommt es, wenn bei einer Behandlung die grundlegenden Leistungen der Krankenkasse um private Leistungen ergänzt werden.




Der Patient entscheidet sich damit für eine Versorgung, die über die Standardleistungen hinausgeht. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bestehen, jedoch trägt der Patient sämtliche zusätzlichen Kosten selbst.

Zum Beispiel wird für einen Patienten, der eine Krone im Verblendbereich benötigt, standardmäßig eine vestibulär verblendete Krone angeboten. Möchte der Patient jedoch eine vollständige Verblendung auf der Krone haben, muss er für diese zusätzliche Leistung privat zahlen.

Im folgenden Abrechnungsbeispiel wird die Krone konventionell angefertigt.

Beispiel:

  • 33 vollverblendete Krone aus Nichtedelmetall
  • Patient GKV
  • Abformung:
    • konventionell OK/UK
    • Gesichtsbogen

Abrechnung BEL II & BEB 97 (gleichartige Versorgung)

(0)BEL IIBerechenbare LeistungenMengeAnmerkung
001 0Modell1Gegenbiss
001 0Modell1Kontrollmodell
005 1Sägemodell1
012 0Mittelwertartikulator1
933 0Versandkosten2nicht im Praxislabor
970 0Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung1

Wechsel in die BEB

(0)BEB 97Berechenbare LeistungenMengeAnmerkung
0103Modellsegment sägenjeje erzeugtem Sägesegment
0104Stumpf aus Superhartgips1
0212Dowel-Pin setzenjeje verwendeten Pin
0213Ausblocken eines Stumpfes1
0216Stumpf vorbereiten1
2124Stufenkrone gegossen für Keramik- oder Polymer-Glas-Vollverblendung1
2612Mehrflächige Verblendung aus Keramik1
2922Krone, Inlay, Brückenglied aufpassen1auf Kontrollmodell


Folgende Leistungen sind ggf. zusätzlich möglich:

(0)BEB 97Berechenbare LeistungenMengeAnmerkung
0217Stumpf unter Mikroskop vorbereiten1alternativ zu BEB 0216
0301Zahn vermessen1
0723Zahnfarbenbestimmung I1
0724Zahnfarbenbestimmung II1
2951Individuell charakterisieren,
Keramik
1
2955Glasieren, je Einheit1nach Roheinbrand
2959Mehraufwand durch Rohbrandeinprobe1
2965Zuschlag für Arbeiten unter Stereomikroskop1
(0)BEB 97Berechenbare LeistungenMengeAnmerkung


Je nach Herstellungsprozess (Anprobe ja/nein usw.) können die Leistungen unterschiedlich ausfallen. Innerhalb des BEL II sind die Leistungsbeschreibungen der jeweiligen BEL-Leistungen zu berücksichtigen. So beschreibt z.B. die BEL-Nr. 005 1 „Sägemodell“: „Einphasig oder zweiphasig hergestelltes Sägemodell einschließlich Gips- oder Kunststoffsockel.“ Das bedeutet, dass ein eventueller Kunststoffsockel oder eine Sockelplatte in der BEL-Leistung inklusive sind. Somit ist dieser eventuelle Aufwand (z.B. bei einem „Zeisermodell“) nicht über eine BEB-Leistung abrechenbar.

Beachten Sie immer den Einzelfall und rechnen Sie nicht pauschal ab.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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