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Befund 2.5 gleichartige Versorgung

  • 1. September 2025
  • Lesezeit: 2min
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Eine gleichartige Versorgung nach Befund 2.5 ist eine individuelle Zusatzleistung, die über den gesetzlichen Festzuschuss hinausgeht.




Die zusätzlichen Kosten werden gesondert berechnet und vom Patienten getragen. Bei der Abrechnung dieser Leistungen sind die spezifischen Kriterien des G-BA zu beachten."

Wichtige Punkte:

  • Individuelle Leistung: Die gleichartige Versorgung nach Befund 2.5 ist keine Standardleistung, sondern wird individuell auf den Patienten zugeschnitten.
  • Zusätzliche Kosten: Der Patient trägt die Mehrkosten für diese Leistung.
  • Qualitätskriterien: Die Leistung muss bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, um abrechenbar zu sein.
  • G-BA-Beschlüsse: Die rechtliche Grundlage für diese Leistungen ist in den Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt.

Damit gehören unter anderem zur gleichartigen Versorgung des Befundes 2.5:

  • Brücken mit okklusalen und/oder palatinalen Verblendungen im Verblendbereich (Zähne 15–25 und 34–44)
  • Brücken mit Verblendungen außerhalb des Verblendbereichs (Zähne 15–25 und 34–44)
  • vollkeramische Brücken, wie z. B. in Fräs- oder Presskeramik,
  • laborgefertigte provisorische Brücken aus Metall bei Vorliegen eines Ausnahmefalles.
  1. Beispiel:

Versorgung mit einer Metallkeramikbrücke von Zahn 23 bis Zahn 27 zum Ersatz der fehlenden Zähne 24 und 26.
Zahn 23: vestibulär keramisch verblendete Verblendkrone
Zahn 24: vestibulär keramisch verblendetes Brückenglied
Zahn 25: vestibulär keramisch verblendete Verblendkrone
Zahn 26: vestibulär keramisch verblendetes Brückenglied
Zahn 27: vestibulär keramisch verblendete Verblendkrone
Patient: GKV
Abformung: konventionell OK/UK

Abrechnung BEL II 2014 (gleichartige Versorgung)

(0)BEL II/BEB 97Berechenbare LeistungMengeAnmerkung
001 0Modell1–3Gegenkiefer, ggf. Modell für
Formteil, Kontrollmodell
005 1Sägemodell1
012 0Einstellen in Mittelwertartikulator1
102 4Krone für vestibuläre Verblendung2
110 0Brückenglied, Metall1
162 0Vestibuläre Verblendung Keramik3
933 0Versandkostenjewie tatsächlich angefallen
(nicht im Eigenlabor)
970 0Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung5
Mat.Edelmetalllegierunggr.bei Verwendung von Edelmetall
anstatt NEM
2121Krone gegossen für Keramik- oder
Polymer-Glas-Teilverblendung
1
2313Brückenglied gegossen, für Keramik-
oder Polymer-Glas-Teilverblendung
1
2611Teil-Verblendung aus Keramik2
2981NEM Zuschlag2


Innerhalb des BEL II und der BEB 97 sind ggf. weitere Leistung abrechenbar.

Bei gesetzlich versicherten Patienten spielt nicht die Versicherungsart die ausschlaggebende Rolle, sondern der Auftrag bzw. die Versorgungsart.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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