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BEB Zahntechnik® – Teil 19

  • 17. September 2026
  • Lesezeit: 3min
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Im Bereich der Konstruktionsleistungen für implantatgestützten Zahnersatz gab es nicht nur eine detailliertere Auflistung der Kronen, sondern auch die Konstruktion von Brückengliedern wurde berücksichtigt.




Folgende Leistungen wurden neu aufgebaut bzw. inhaltlich verändert:

(0)L-Nr.BezeichnungErläuterung zum InhaltHinweise in der BEBAnmerkung
5.62.05.0Implantatkrone zur mehrflächigen Verblendung konstruierenAbutmenttool aus Datenbank wählen, Emergenzprofil und Stufe für Implantatkrone gestalten, monolithische, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen, dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte) und den Bereich für die mehrflächige Verblendung reduzieren.Befindet sich die Krone im Verband mit anderen Kronen oder Brückengliedern, so ist zusätzlich die Verbindung mit der BEB Nr. 5.55.04.0 je Verbindung anzuwenden.Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung könnten verschiedene Leistungen anfallen. Dazu gehören das Erstellen eines CAD-Auftragsdatensatzes (L-Nr. 5.30.01.0), das Scannen eines Einzelmodells (L-Nr. 5.41.01.0) oder einer Kieferzuordnung (L-Nr. 5.41.02.0) sowie das Konstruieren von Verbindern (L-Nr. 5.55.04.0). Für die Verblendung selbst sind die Vollverblendung in Keramik (L-Nr. 2.03.07.0) und das Handling der Keramikbrände bei gefrästen Zirkonwerkstoffen inklusive Bemalung (L-Nr. 1.17.04.0) mögliche Leistungen. Wichtig ist, dass die Leistung „Implantatkrone zur mehrflächigen Verblendung konstruieren“ (L-Nr. 5.62.05.0) nicht für eine Krone berechnet werden kann, die sowohl vestibulär als auch okklusal verblendet ist.
5.62.06.0Implantatkrone zur mehrflächigen Verblendung auf Klebebasis konstruierenAbutmenttool aus Datenbank wählen, Emergenzprofil und Stufe für Implantatkrone gestalten, monolithische, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen, dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte) und den Bereich für die mehrflächige Verblendung reduzieren.Befindet sich die Krone im Verband mit anderen Kronen oder Brückengliedern, so ist zusätzlich die Verbindung mit der BEB Nr. 5.55.04.0 je Verbindung anzuwenden.Für die Konstruktion können arbeitsvorbereitende Leistungen, wie das Erstellen eines CAD-Auftragsdatensatzes (L-Nr. 5.30.01.0), das Scannen von Einzelmodellen (L-Nr. 5.41.01.0) und Kieferzuordnungen (L-Nr. 5.41.02.0) sowie das Konstruieren von Verbindern (L-Nr. 5.55.04.0), anfallen. Die Verblendungen könnte Leistungen, wie die Vollverblendung mit Keramik (L-Nr. 2.03.07.0) und das Handling von Keramikbränden für gefräste Zirkonwerkstoffe einschließlich Bemalung (L-Nr. 1.17.04.0), umfassen. Das Material für eine konfektionierte Klebebasis (zum Beispiel Ti-Base) wird entsprechend der Datenbankauswahl berechnet. Es ist wichtig zu beachten, dass die L-Nr. 5.62.06.0 "Implantatkrone zur mehrflächigen Verblendung auf Klebebasis konstruieren" nicht berechenbar ist, wenn die Konstruktion extern erfolgt. Die Verwendung einer Klebebasis ist zudem eine zwingende Voraussetzung für die Abrechenbarkeit dieser Leistung.
5.63.01.0Vollanatomisches Implantatbrückenglied konstruierenMonolithisches, vollanatomisches Brückenglied aus Datenbank auswählen und dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion).Für die Verbindung zu anderen Kronen oder Brückengliedern ist zusätzlich die BEB Nr. 5.55.04.0 je Verbindung anzusetzen.Die Abrechnung zahntechnischer Leistungen erfordert oft die Berücksichtigung zusätzlicher Positionen über die primäre Leistung hinaus. Beispielsweise können neben der Konstruktion eines vollanatomischen Implantatbrückenglieds (L-Nr. 5.63.01.0) auch die Kosten für die Konstruktion von Verbindern (L-Nr. 5.55.04.0) separat berechnet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Konstruktion des Implantatbrückenglieds (L-Nr. 5.63.01.0) intern erfolgen kann, selbst wenn die eigentliche Fertigung extern vergeben wird. Sollte das Brückenglied nachträglich mit Malfarbe koloriert werden, fallen hierfür weitere abrechenbare Leistungen an: das Infiltrieren von Glas/Farbe (L-Nr. 5.82.03.0) und das Handling von Keramikbränden monolithischer Gerüste durch Bemalung (L-Nr. 1.17.13.0).



Beachten Sie in der Abrechnung immer die vorgegebenen Leistungsinhalte (Erläuterungen und Hinweise) der jeweiligen Abrechnungsposition. Passen Sie vorhandene Leistungsketten/Jumbos an die neuen Leistungen an.

Weiter geht es im nächsten Teil.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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