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Befundklasse 3.2

  • 19. November 2025
  • Lesezeit: 3min
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Die Befunde 3.2a bis 3.2c gelten als Ergänzungen zum Befund 3.1 und basieren auf der verschiedenen klinischen Situationen.




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Die Befundklasse 3.2 beschreibt:
a) Eine beidseitig verkürzte Zahnreihe, die bis zu den Eckzähnen oder den ersten Prämolaren reicht.
b) Eine einseitig verkürzte Zahnreihe, die bis zum Eckzahn oder ersten Prämolaren reicht, in Kombination mit einer kontralateral unterbrochenen Zahnreihe im Seitenzahngebiet (bis zum Eckzahn oder ersten Prämolaren) mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen.
c) Eine beidseitig unterbrochene Zahnreihe im Seitenzahngebiet (bis zum Eckzahn oder ersten Prämolaren), wobei auf jeder Seite jeweils mindestens zwei benachbarte Zähne fehlen.

In allen Fällen besteht die Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, insbesondere durch eine Teleskopkrone, wenn die Regelversorgung eine Kombinationsversorgung vorsieht. Dies gilt auch für frontal unterbrochene Zahnreihen, je Eckzahn oder erstem Prämolar.
Der Befund kann pro Kiefer zweimal angesetzt werden.

Zusatzbefund:
Die Befunde 3.2a bis 3.2c gelten als Ergänzungen zum Befund 3.1 und basieren auf der folgenden klinischen Situation:
a) Eine beidseitig verkürzte Zahnreihe, die bis zu den Eckzähnen oder ersten Prämolaren reicht.
b) Eine einseitig verkürzte Zahnreihe, kombiniert mit einer kontralateral unterbrochenen Zahnreihe im Seitenzahngebiet mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen.
c) Eine beidseitig unterbrochene Zahnreihe im Seitenzahngebiet mit jeweils mindestens zwei benachbarten fehlenden Zähnen.

Die Regelversorgung des Befundes 3.2 ist die Versorgung einer beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe, einer einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen bzw. einer beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden Zähnen mit einer nach den Zahnersatz-Richtlinien konforme Versorgung von Eckzähnen bzw. ersten Prämolaren mit Teleskop-/Konuskronen im Rahmen eines Kombinationszahnersatzes.

Regelversorgung

Beispiel:

Befund 3.2 a)

  • Im Ober- und Unterkiefer beidseitig bis zu den Eckzähnen verkürzte Zahnreihe
  • Versorgung der fehlenden Zähne 11, 12, 14 bis 18 und 24 bis 28 mit einem Kombinationszahnersatz.
  • Zahn 13: vestibulär mit Komposit verblendete Teleskopkrone
  • Zahn 23: vestibulär mit Komposit verblendete Teleskopkrone
  • Zähne 11, 12, 14 bis 18 und 24 bis 28: Modellgussprothese
  • Versorgung der Zähne 34 bis 38 und 44 bis 48 mit einem Kombinationszahnersatz.
  • Zahn 33: vestibulär mit Komposit verblendete Teleskopkrone
  • Zahn 43: vestibulär mit Komposit verblendete Teleskopkrone
  • Zähne 34 bis 38 und 44 bis 48: Modellgussprothese

(Alle Ankerzähne sind erhaltungswürdig mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone.)

  • Patient: GKV
  • Abformung: konventionell OK/UK

Abrechnung BEL II 2014 (Regelversorgung)

(0)BEL IIBerechenbare LeistungMengeAnmerkung
001 0ModelljeSituationsmodelle, Modelle für individuellen Löffel, Modelle nach individueller Abformung, Kontrollmodelle
005 1Sägemodell2
005 3Modell nach Überabdruck2
005 5Fräsmodell2
012 0Einstellen im Mittelwertartikulator1–
021 1Individueller Löffel2
021 3Basis für Bissregistrierung2
022 0Bisswall2einmal je Basis
024 0Übertragungskappe Kunststoff/Metall4
120 0Teleskopierende Krone4
155 0Konditionierung je Zahn/Flügel4
201 0Metallbasis2
301 0Aufstellung Grundeinheit, je Kiefer2
303 0Aufstellung auf Metallbasis, je Zahn18erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme erforderlich ist
361 0Fertigstellung einer Prothese, Grundeinheit2je Kiefer
362 0Fertigstellung einer Prothese, je Zahn18
933 0Versandkostenjeje Versandgang, wie tatsächlich angefallen (nicht im Eigenlabor)
970 0Verarbeitungsaufwand NEM82 x je Teleskopkrone
Mat.Konfektionszähne18



Innerhalb des BEL II sind ggf. weitere oder andere Leistungen abrechenbar.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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