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Analogleistungen
Stabilitätstest von Zähnen/Implantaten mit Periotest®/Osstell®

Stabilitätstest von Zähnen/Implantaten mit Periotest®/Osstell®

Arbeiten & Organisieren

  • Beschreibung

    Prüfung der Stabilität eines Zahnes, minimalinvasive Kontrolle des Implantates auf Stabilität und Festigkeit.

  • Anwendungsbereich

    Diagnostische Auswertung und Befundung bei Beurteilung auf Erhaltungswürdigkeit eines Zahnes, bzw. Planung und Diagnostik bei Implantatversorgungen:

    • Einheilphase, Osseointegration
    • Verlaufskontrollen nach PAR-Therapien an Implantaten
    • Zeitpunkt der Versorgung mit Suprakonstruktion
    • Kontrolle und Diagnostik allgemein


    Wichtig:

    Wie in jeder analogen Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ muss eine für den medizinischen Laien verständliche Beschreibung der Leistung erfolgen.

    Die Abrechnung als Analogleistung erfolgt, weil:

    • die Leistung eine selbstständige Therapie und kein Bestandteil einer anderen Therapie ist.
    • die Leistung nicht in der GOZ oder GOÄ vorhanden ist.
    • die Leistung zahnmedizinisch notwendig ist.


    Beispiel:

    (0)DatumRegionNr.Leistungsbeschreibung/AuslagenBegr.FaktorAnz.EUR
    08.11.44, 46, 480010aTestverfahren mit Osstell®:
    Implantatstabilitätstest,
    je Seitenzahnbereich
    analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
    GOZ-Pos. 0010 Eingehende Untersuchung
    zur Feststellung von Zahn-,
    Mund-und Kiefererkrankungen
    einschließlich Erhebung
    des Parodontalbefundes
    sowie Aufzeichnung des Befundes
    § 6 (1) analog**2,2*112,37

    oder

    (0)DatumRegionNr.Leistungsbeschreibung/AuslagenBegr.FaktorAnz.EUR

    14Ä5aTestverfahren mit Periotest®:
    Stabilität des Zahnes,
    Diagnostik und
    Verlaufskontrolle, je Zahn
    analog gemäß § 6 (1) entsprechend
    GOÄ-Pos. 5 Symptombezogene Untersuchung
    § 6 (1) analog**1,8*18,39

    fett gedruckt = Pflichtinhalt in der Beschreibung
    *Der Faktor ist bewusst unter 2,3 gewählt, damit eine spätere Honorarerhöhung ohne Begründung möglich ist.
    ** Der Hinweis ist eine freiwillige Angabe zum besseren Verständnis bei der Kostenerstattung.


    Hinweise:

    Die analogen Berechnungsmöglichkeiten sind exemplarisch als Beispiele dargestellt. Selbstverständlich kann jeder Behandler eine andere ihm als gleichwertig erscheinende Leistung (eine nach Art-, Kosten- und Zeitaufwand vergleichbare Leistung) aus der GOZ oder GOÄ auswählen.

    Der Faktor muss den Umständen entsprechend angepasst werden, damit eine wirtschaftliche Liquidationserstellung gewährleistet ist. Grundlage ist die Ermittlung des Honorars (Gesamtbetrag), daraus erfolgt die Ermittlung der heranzuziehenden GOZ/GOÄ-Position. Diese Position wird nur zur Berechnung des Honorars genutzt, leistungsinhaltliche Bestimmungen dieser herangezogenen GOZ/GOÄ-Nummer (z.B. je Sitzung, je KH/FZ-Bereich oder je Zahn) gelten nicht.


    Materialberechnung:

    Die Materialberechnung im Bereich der analogen Berechnung ist nicht eindeutig geregelt. Es gibt zwei Varianten der Materialberechnung:

    1. Kalkulation der Analogposition inkl. Material.
    2. Kalkulation der Analogposition zzgl. Material.


    Ist gemäß GOZ eine Materialberechnung möglich, d.h. das verwendete Material ist in der Materialliste benannt, so kommt Variante 2 zum Tragen. Ist die Materialberechnung gemäß Materialliste der GOZ ausgeschlossen, so sollten Sie die Kalkulation der Analogposition inkl. Material durchführen.

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