Analogleistungen
Schrödersche Lüftung
Schrödersche Lüftung
Arbeiten & Organisieren
- Beschreibung
Fensterung/Öffnung des Kieferknochens
- Anwendungsbereich
Selbstständige Maßnahme zur Eröffnung des Knochens. Diese Maßnahme ist aus unterschiedlichen Gründen heraus notwendig. Oft sind entzündliche Prozesse der Grund und es erfolgt eine Entlastung/ein Druckausgleich mittels einer Trepanation und einer Drainage.
Wichtig:
Wie in jeder analogen Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ muss eine für den medizinischen Laien verständliche Beschreibung der Leistung erfolgen.
Die Abrechnung als Analogleistung erfolgt, weil:
- die Leistung eine selbstständige Therapie und kein Bestandteil einer anderen Therapie ist.
- die Leistung nicht in der GOZ oder GOÄ vorhanden ist.
- die Leistung zahnmedizinisch notwendig ist.
Beispiel:
(0)Datum Region Nr. Leistungsbeschreibung/Auslagen Begr. Faktor Anz. EUR 08.08. 13-12 8090a Schrödersche Lüftung
als selbstständige Maßnahme
analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
GOZ-Pos. 8090 Diagnostischer Aufbau
von Funktionsflächen am
natürlichen Gebiss, am
festsitzenden und/oder
herausnehmbaren Zahnersatz,
je Sitzung§ 6 (1) analog** 2,0* 1 28,12 Die Berechnung darf auch gemäß GOÄ erfolgen:
(0)Datum Region Nr. Leistungsbeschreibung/
AuslagenBegr. Faktor Anz. EUR 08.08. 13-12 Ä2010a Schrödersche Lüftung
als selbstständige Maßnahme
analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
GOÄ-Pos. Ä2010 Entfernung eines tiefsitzenden
Fremdkörpers auf
operativem Wege aus
Weichteilen und/oder
Knochen§ 6 (1) analog** 1,3* 1 28,72 fett gedruckt = Pflichtinhalt in der Beschreibung
*Der Faktor ist bewusst unter 2,3 gewählt, damit eine spätere Honorarerhöhung ohne Begründung möglich ist.
** Der Hinweis ist eine freiwillige Angabe zum besseren Verständnis bei der Kostenerstattung.Hinweise:
Die analogen Berechnungsmöglichkeiten sind exemplarisch als Beispiele dargestellt. Selbstverständlich kann jeder Behandler eine andere ihm als gleichwertig erscheinende Leistung (eine nach Art-, Kosten- und Zeitaufwand vergleichbare Leistung) aus der GOZ oder GOÄ auswählen.
Der Faktor muss den Umständen entsprechend angepasst werden, damit eine wirtschaftliche Liquidationserstellung gewährleistet ist. Grundlage ist die Ermittlung des Honorars (Gesamtbetrag), daraus erfolgt die Ermittlung der heranzuziehenden GOZ/GOÄ-Position. Diese Position wird nur zur Berechnung des Honorars genutzt, leistungsinhaltliche Bestimmungen dieser herangezogenen GOZ/GOÄ-Nummer (z.B. je Sitzung, je KH/FZ-Bereich oder je Zahn) gelten nicht.
Materialberechnung:
Die Materialberechnung im Bereich der analogen Berechnung ist nicht eindeutig geregelt. Es gibt zwei Varianten der Materialberechnung:
- Kalkulation der Analogposition inkl. Material.
- Kalkulation der Analogposition zzgl. Material.
Ist gemäß GOZ eine Materialberechnung möglich, d.h. das verwendete Material ist in der Materialliste benannt, so kommt Variante 2 zum Tragen. Ist die Materialberechnung gemäß Materialliste der GOZ ausgeschlossen, so sollten Sie die Kalkulation der Analogposition inkl. Material durchführen.