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Analogleistungen
Full-Mouth-Therapy (FMT)

Full-Mouth-Therapy

Arbeiten & Organisieren

  • Beschreibung

    Bei der Full-Mouth-Therapy wird durch zeitlich eng gesetzte desinfizierende Mittel in Kombination mit einer PAR-Therapie in einer Sitzung eine deutliche Keimreduzierung erzielt.

  • Anwendungsbereich

    Umfassende Parodontitistherapie insbesondere bei aggressiven PAR-Verlaufsformen, multipler und resistenter Keimbelastung, wiederkehrenden Entzündungsherden, schnellere und wirksamere PAR-Therapie mit großen Erfolgsaussichten


    Wichtig:

    Wie in jeder analogen Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ muss eine für den medizinischen Laien verständliche Beschreibung der Leistung erfolgen.

    Die Abrechnung als Analogleistung erfolgt, weil:

    • die Leistung eine selbstständige Therapie und kein Bestandteil einer anderen Therapie ist.
    • die Leistung nicht in der GOZ oder GOÄ vorhanden ist.
    • die Leistung zahnmedizinisch notwendig ist.


    Beispiel:

    (0)DatumRegionNr.Leistungsbeschreibung/AuslagenBegr.FaktorAnz.EUR
    02.08.44, 43, 33, 344100aFull-Mouth-Therapy je Implantat
    analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
    GOZ-Pos. 4100 Lappenoperation,
    offene Kürettage,
    einschließlich Osteoplastik
    an einem Seitenzahn,
    je Parodontium
    § 6 (1) analog**2.0*230,93

    oder

    (0)DatumRegionNr.Leistungsbeschreibung/AuslagenBegr.FaktorAnz.EUR
    10.09.17-27
    37-47
    4090aFull-Mouth-Therapy je Zahn,
    analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
    GOZ-Pos. 4090 Lappenoperation,
    offene Kürettage,
    einschließlich Osteoplastik
    an einem Frontzahn,
    je Parodontium
    § 6 (1) analog**2,0*2820,35

    fett gedruckt = Pflichtinhalt in der Beschreibung
    *Der Faktor ist bewusst unter 2,3 gewählt, damit eine spätere Honorarerhöhung ohne Begründung möglich ist.
    ** Der Hinweis ist eine freiwillige Angabe zum besseren Verständnis bei der Kostenerstattung.


    Hinweise:

    Die analogen Berechnungsmöglichkeiten sind exemplarisch als Beispiele dargestellt. Selbstverständlich kann jeder Behandler eine andere ihm als gleichwertig erscheinende Leistung (eine nach Art-, Kosten- und Zeitaufwand vergleichbare Leistung) aus der GOZ auswählen.

    Der Faktor muss den Umständen entsprechend angepasst werden, damit eine wirtschaftliche Liquidationserstellung gewährleistet ist. Grundlage ist die Ermittlung des Honorars (Gesamtbetrag), daraus erfolgt die Ermittlung der heranzuziehenden GOZ-Position. Diese Position wird nur zur Berechnung des Honorars genutzt, leistungsinhaltliche Bestimmungen dieser herangezogenen GOZ-Nummer (z.B. je Sitzung, je KH/FZ-Bereich oder je Zahn) gelten nicht.


    Materialberechnung:

    Die Materialberechnung im Bereich der analogen Berechnung ist nicht eindeutig geregelt. Es gibt zwei Varianten der Materialberechnung:

    1. Kalkulation der Analogposition inkl. Material.
    2. Kalkulation der Analogposition zzgl. Material.


    Ist gemäß GOZ eine Materialberechnung möglich, d.h. das verwendete Material ist in der Materialliste benannt, so kommt Variante 2 zum Tragen. Ist die Materialberechnung gemäß Materialliste der GOZ ausgeschlossen, so sollten Sie die Kalkulation der Analogposition inkl. Material durchführen.


    Begleit- und Nachfolgeleistungen:

    Als mögliche Begleitleistungen kommen noch folgende Positionen in Betracht*:

    • GOZ 0070 Vitalitätsprüfung
    • GOZ 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie
    • GOZ 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie
    • GOZ 0100 Leitungsanästhesie intraoral
    • GOÄ 5000 Strahlendiagnostik Zähne, je Zahn
    • GOÄ 5004 Panoramaschichtaufnahme der Kiefer
    • GOZ 1000 Erstellen eines Mundhygienestatus
    • GOZ 1010 Kontrolle des Übungserfolges
    • GOZ 1020 lokale Fluoridierung
    • GOZ 2010 Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
    • GOZ 4000 Erstellung und Dokumentation eines Parodontalstatus
    • GOZ 4005 Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex
    • GOZ 4025 Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation + Material
    • GOZ 1040 Professionelle Zahnreinigung
    • GOZ 4050/4055 Entfernung harter und weicher Zahnbeläge
    • GOZ 4060 Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge
    • GOZ 4080 Gingivektomie
    • Gebühren für andere Leistungen § 6 (1) für:
      • Mundschleimhaut- und Wangendesinfektion
      • Zungen- und Wangenreinigung
      • Antimikrobielle Konditionierung
      • Antibakterielle photodynamische Desinfektion
      • Mineralische Tiefenfluoridierung


    (*) Liste ist beispielhaft aufgeführt und ist nicht abschließend, je nach Praxis können weitere individuelle Gebührenpositionen hinzukommen.