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Analogleistungen
Kariesinfiltrationstherapie

Kariesinfiltrationstherapie

Arbeiten & Organisieren

  • Beschreibung

    Die Behandlung frühzeitiger und beginnender kariöser Defekte oder Entmineralisation (z. B. white spot) ist schonend und minimalinvasiv. Das Ergebnis ist optisch überzeugend.

  • Anwendungsbereich

    Bei beginnenden kariöse Aktivitäten oder bereits stattgefundenen Entmineralisationen (z.B. nach Bracketentfernung); mittels spezieller Fülltechnik wird der Defekt aufgefüllt und abgedichtet.


    Wichtig:

    Wie in jeder analogen Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ muss eine für den medizinischen Laien verständliche Beschreibung der Leistung erfolgen.

    Die Abrechnung als Analogleistung erfolgt, weil:

    • die Leistung eine selbstständige Therapie und kein Bestandteil einer anderen Therapie ist.
    • die Leistung nicht in der GOZ oder GOÄ vorhanden ist.
    • die Leistung zahnmedizinisch notwendig ist.


    Beispiel:

    (0)Datum
    Region
    Nr.
    Leistungsbeschreibung/Auslagen
    Faktor
    Anz.
    EUR
    06.08.
    35
    2150a
    Kariesinfiltration klein
    analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
    GOZ-Pos. 2150 Einlagefüllung einflächig
    2,1*
    1
    134,76

    46
    2160a
    Kariesinfiltration mittel
    analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
    GOZ-Pos. 2160 Einlagefüllung zweiflächig
    2,1*
    1
    160,16

    11
    2170a
    Kariesinfiltration groß
    analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
    GOZ-Pos. 2170 Einlagefüllung mehr als
    zweiflächig
    2,1*
    1
    201,85

    fett gedruckt = Pflichtinhalt in der Beschreibung
    *Der Faktor ist bewusst unter 2,3 gewählt, damit eine spätere Honorarerhöhung ohne Begründung möglich ist.


    Hinweise:

    Die analogen Berechnungsmöglichkeiten sind exemplarisch als Beispiele dargestellt. Selbstverständlich kann jeder Behandler eine andere ihm als gleichwertig erscheinende Leistung (eine nach Art-, Kosten- und Zeitaufwand vergleichbare Leistung) aus der GOZ auswählen.

    Der Faktor muss den Umständen entsprechend angepasst werden, damit eine wirtschaftliche Liquidationserstellung gewährleistet ist. Grundlage ist die Ermittlung des Honorars (Gesamtbetrag), daraus erfolgt die Ermittlung der heranzuziehenden GOZ-Position. Diese Position wird nur zur Berechnung des Honorars genutzt, leistungsinhaltliche Bestimmungen dieser herangezogenen GOZ-Nummer (z.B. je Sitzung, je KH/FZ-Bereich oder je Zahn) gelten nicht.


    Materialberechnung:

    Die Materialberechnung im Bereich der analogen Berechnung ist nicht eindeutig geregelt. Es gibt zwei Varianten der Materialberechnung:

    1. Kalkulation der Analogposition inkl. Material.
    2. Kalkulation der Analogposition zzgl. Material.


    Ist gemäß GOZ eine Materialberechnung möglich, d.h. das verwendete Material ist in der Materialliste benannt, so kommt Variante 2 zum Tragen. Ist die Materialberechnung gemäß Materialliste der GOZ ausgeschlossen, so sollten Sie die Kalkulation der Analogposition inkl. Material durchführen.


    Begleit- und Nachfolgeleistungen:

    Als mögliche Begleitleistungen kommen noch folgende Positionen in Betracht*:

    • GOZ 0070 Vitalitätsprüfung
    • GOZ 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie
    • GOZ 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie
    • GOZ 0100 Leitungsanästhesie intraoral
    • GOÄ 5000 Strahlendiagnostik Zähne, je Projektion
    • GOZ 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
    • GOZ 2040 Anlegen von Spanngummi
    • GOZ 1020 lokale Fluoridierung
    • GOZ 2010 Behandlung überempfindlicher Zahnflächen


    (*) Liste ist beispielhaft aufgeführt und ist nicht abschließend, je nach Praxis können weitere individuelle Gebührenpositionen hinzukommen.