Analogleistungen
Kondylenpositionsanalyse
Kondylenpositionsanalyse
Arbeiten & Organisieren
- Beschreibung
Unterstützende Diagnostik und Befunderhebung anhand von Werten und Auswertungen. Eine manuelle Erfassung ist aufgrund des umgebenden Gewebes schwierig. Daher wird hier eine entsprechende Messung mittels bildgebenden Verfahren und Messtechnik angewendet.
- Anwendungsbereich
Im Rahmen der Funktionsdiagnostik und CMD-Initialdiagnostik ist eine Kondylenpositionsanalytik Bestandteil der Diagnostik und weiterer Baustein in der Therapieplanung. Sie kann auch zur Verlaufskontrolle angewendet werden, die ermittelten Werte werden erfasst und verglichen, ob es zu Veränderungen kommt.
Wichtig:
Wie in jeder analogen Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ muss eine für den medizinischen Laien verständliche Beschreibung der Leistung erfolgen.
Die Abrechnung als Analogleistung erfolgt, weil:
- die Leistung eine selbstständige Therapie und kein Bestandteil einer anderen Therapie ist.
- die Leistung nicht in der GOZ oder GOÄ vorhanden ist.
- die Leistung zahnmedizinisch notwendig ist.
Beispiel:
(0)Datum Region Nr. Leistungsbeschreibung/Auslagen Begr. Faktor Anz. EUR 08.05. 8060a Kondylenpositionsanalytik und Diagnostik –
Erhebung eines Befundbogens
analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
GOZ-Pos. 8060 Registrieren von
Unterkieferbewegungen zur Einstellung
voll adjustierbarer Artikulatoren und
Einstellung nach den
gemessenen Werten, je Sitzung§ 6 (1) analog** 2,0* 1 84,36 fett gedruckt = Pflichtinhalt in der Beschreibung
*Der Faktor ist bewusst unter 2,3 gewählt, damit eine spätere Honorarerhöhung ohne Begründung möglich ist.
** Der Hinweis ist eine freiwillige Angabe zum besseren Verständnis bei der Kostenerstattung.Hinweise:
Die analogen Berechnungsmöglichkeiten sind exemplarisch als Beispiele dargestellt. Selbstverständlich kann jeder Behandler eine andere ihm als gleichwertig erscheinende Leistung (eine nach Art-, Kosten- und Zeitaufwand vergleichbare Leistung) aus der GOZ oder GOÄ auswählen.
Der Faktor muss den Umständen entsprechend angepasst werden, damit eine wirtschaftliche Liquidationserstellung gewährleistet ist. Grundlage ist die Ermittlung des Honorars (Gesamtbetrag), daraus erfolgt die Ermittlung der heranzuziehenden GOZ/GOÄ-Position. Diese Position wird nur zur Berechnung des Honorars genutzt, leistungsinhaltliche Bestimmungen dieser herangezogenen GOZ/GOÄ-Nummer (z.B. je Sitzung, je KH/FZ-Bereich oder je Zahn) gelten nicht.
Materialberechnung:
Die Materialberechnung im Bereich der analogen Berechnung ist nicht eindeutig geregelt. Es gibt zwei Varianten der Materialberechnung:
- Kalkulation der Analogposition inkl. Material.
- Kalkulation der Analogposition zzgl. Material.
Ist gemäß GOZ eine Materialberechnung möglich, d.h. das verwendete Material ist in der Materialliste benannt, so kommt Variante 2 zum Tragen. Ist die Materialberechnung gemäß Materialliste der GOZ ausgeschlossen, so sollten Sie die Kalkulation der Analogposition inkl. Material durchführen.