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Analogleistungen
Auftragen eines Gingivaprotectors

Auftragen Gingivaprotector

Arbeiten & Organisieren

  • Beschreibung

    Für alle Maßnahmen mittels „flüssigem Kofferdam“ – Gingivaprotectoren. Schutz der Gingiva bei der Behandlung, Isolierung der Behandlungsregion.

  • Anwendungsbereich

    Die Notwendigkeit dieser Behandlung bestimmt der Zahnarzt (oftmals beim Bleaching nötig).


    Wichtig:

    Wie in jeder analogen Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ muss eine für den medizinischen Laien verständliche Beschreibung der Leistung erfolgen.

    Die Abrechnung als Analogleistung erfolgt, weil:

    • die Leistung eine selbstständige Therapie und kein Bestandteil einer anderen Therapie ist.
    • die Leistung nicht in der GOZ oder GOÄ vorhanden ist.
    • die Leistung zahnmedizinisch notwendig ist.


    Beispiel:

    (0)Datum
    Region
    Nr.
    Leistungsbeschreibung/Auslagen
    Faktor
    Anz.
    EUR
    02.08.
    17-13
    2130a
    Gingivaprotector (flüssig) je Kieferhälfte
    analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
    GOZ-Pos. 2130 Politur einer Restauration
    1,7*
    1
    9,94
    04.08.
    12-21
    2040a
    Gingivaprotector (flüssig) je Frontzahnbereich
    analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
    GOZ-Pos. 2040 Anlegen von Spanngummi
    1,8*
    1
    6,58

    fett gedruckt = Pflichtinhalt in der Beschreibung
    (*) Der Faktor ist bewusst unter 2,3 gewählt, damit eine spätere Honorarerhöhung ohne Begründung möglich ist.


    Hinweise:

    Die analogen Berechnungsmöglichkeiten sind exemplarisch als Beispiele dargestellt. Selbstverständlich kann jeder Behandler eine andere ihm als gleichwertig erscheinende Leistung (eine nach Art-, Kosten- und Zeitaufwand vergleichbare Leistung) aus der GOZ oder GOÄ auswählen.

    Der Faktor muss den Umständen entsprechend angepasst werden, damit eine wirtschaftliche Liquidationserstellung gewährleistet ist. Grundlage ist die Ermittlung des Honorars (Gesamtbetrag), daraus erfolgt die Ermittlung der heranzuziehenden GOZ/GOÄ-Position. Diese Position wird nur zur Berechnung des Honorars genutzt, leistungsinhaltliche Bestimmungen dieser herangezogenen GOZ/GOÄ-Nummer (z.B. je Sitzung, je KH/FZ-Bereich oder je Zahn) gelten nicht.


    Materialberechnung:

    Die Materialberechnung im Bereich der analogen Berechnung ist nicht eindeutig geregelt. Es gibt zwei Varianten der Materialberechnung:

    1. Kalkulation der Analogposition inkl. Material.
    2. Kalkulation der Analogposition zzgl. Material.


    Ist gemäß GOZ eine Materialberechnung möglich, d.h. das verwendete Material ist in der Materialliste benannt, so kommt Variante 2 zum Tragen. Ist die Materialberechnung gemäß Materialliste der GOZ ausgeschlossen, so sollten Sie die Kalkulation der Analogposition inkl. Material durchführen.


    Begleitleistungen:

    Als mögliche Begleitleistungen kommen noch folgende Positionen in Betracht*:

    • GOZ 0070 Vitalitätsprüfung
    • GOZ 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie
    • GOZ 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie oder
    • GOZ 0100 Leitungsanästhesie intraoral
    • GOZ 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
    • GOZ 4020 Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen
    • GOZ 1020 lokale Fluoridierung
    • GOZ 1040 Professionelle Zahnreinigung
    • GOZ 4050/4055 Entfernung harter und weicher Zahnbeläge
    • GOZ 4060 Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge


    (*) Liste ist beispielhaft aufgeführt und ist nicht abschließend, je nach Praxis können weitere individuelle Gebührenpositionen hinzukommen.