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Analogleistungen
Entfernung eines frakturierten Wurzelkanalinstrumentes – analoge Berechnung

Entfernung Wurzelkanalinstrumentes

Arbeiten & Organisieren

  • Beschreibung

    Ein abgebrochenes Wurzelkanalinstrument wird entfernt.

  • Anwendungsbereich

    Nach Fraktur des Wurzelkanalinstrumentes im Wurzelkanal, entweder bei aktueller Endodontietherapie oder bereits erfolgter Wurzelbehandlung bei einer Revision.


    Wichtig:

    Wie in jeder analogen Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ muss eine für den medizinischen Laien verständliche Beschreibung der Leistung erfolgen.

    Die Abrechnung als Analogleistung erfolgt, weil:

    • die Leistung eine selbstständige Therapie und kein Bestandteil einer anderen Therapie ist.
    • die Leistung nicht in der GOZ oder GOÄ vorhanden ist.
    • die Leistung zahnmedizinisch notwendig ist.


    Beispiel:

    (0)Datum
    Region
    Nr.
    Leistungsbeschreibung/AuslagenFaktor
    Anz.
    EUR
    04.08.
    12
    2320a
    Entfernung eines frakturierten
    Wurzelkanalinstrumentes
    analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
    GOZ-Pos. 2320 Wiederherstellung einer Krone
    2,1*
    1
    41,34


    fett gedruckt = Pflichtinhalt in der Beschreibung
    (*) Der Faktor ist bewusst unter 2,3 gewählt, damit eine spätere Honorarerhöhung ohne Begründung möglich ist.


    Hinweise:

    Die analogen Berechnungsmöglichkeiten sind exemplarisch als Beispiele dargestellt. Selbstverständlich kann jeder Behandler eine andere ihm als gleichwertig erscheinende Leistung (eine nach Art-, Kosten- und Zeitaufwand vergleichbare Leistung) aus der GOZ auswählen.

    Der Faktor muss den Umständen entsprechend angepasst werden, damit eine wirtschaftliche Liquidationserstellung gewährleistet ist. Grundlage ist die Ermittlung des Honorars (Gesamtbetrag), daraus erfolgt die Ermittlung der heranzuziehenden GOZ-Position. Diese Position wird nur zur Berechnung des Honorars genutzt, leistungsinhaltliche Bestimmungen dieser herangezogenen GOZ-Nummer (z.B. je Sitzung, je KH/FZ-Bereich oder je Zahn) gelten nicht.


    Begleit- und Nachfolgeleistungen:

    Als mögliche Begleitleistungen kommen folgende Positionen in Betracht*:

    • GOZ 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie
    • GOZ 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie
    • GOZ 0100 Leitungsanästhesie intraoal
    • GOÄ 5000 Strahlendiagnostik Zähne, je Projektion
    • GOZ 2390 Trepanation eines Zahnes
    • GOZ 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
    • GOZ 2040 Anlegen von Spanngummi
    • GOZ 2020 Temporärer Verschluss
    • GOZ 22400 ff. für die Endodontie
    • Gebühr für andere Leistungen § 6 (1) für:
      • Präendodontischen Aufbau


    (*) Liste ist beispielhaft aufgeführt und ist nicht abschließend, je nach Praxis können weitere individuelle Gebührenpositionen hinzukommen.