Analogleistungen
Materialunverträglichkeitstest vor prothetischer Restauration – analoge Berechnung
Materialunverträglichkeitstest
Arbeiten & Organisieren
- Beschreibung
Ausschluss von Allergien.
- Anwendungsbereich
Nach Materialtestung erfolgt eine eingehende Auswertung und Aufklärung von Alternativen. Die geplante Versorgung kann als Erweiterung in die Beratung aufgenommen werden.
Wichtig:
Wie in jeder analogen Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ muss eine für den medizinischen Laien verständliche Beschreibung der Leistung erfolgen.
Die Abrechnung als Analogleistung erfolgt, weil:
- die Leistung eine selbstständige Therapie und kein Bestandteil einer anderen Therapie ist.
- die Leistung nicht in der GOZ oder GOÄ vorhanden ist.
- die Leistung zahnmedizinisch notwendig ist.
Beispiel:
(0)Datum Region Nr. Leistungsbeschreibung/Auslagen Faktor Anz. EUR 05.08. Ä2001a Materialunverträglichkeitstest
präprothetisch, je Probe
analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
GOÄ-Pos. 2001 Versorgung einer
kleinen Wunde1,3* 1 9,85 08.08. Ä297a Material-Verträglichkeitstest,
Vergleichsprobe, je Probe
analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
GOÄ-Pos. 297 Entnahme und
Aufbereitung von Abstrichmaterial
zur zytologischen Untersuchung -
gegebenenfalls einschließlich Fixierung2,0 1 5,24 fett gedruckt = Pflichtinhalt in der Beschreibung
(*) Der Faktor ist bewusst unter 2,3 gewählt, damit eine spätere Honorarerhöhung ohne Begründung möglich ist.Hinweise:
Die analogen Berechnungsmöglichkeiten sind exemplarisch als Beispiele dargestellt. Selbstverständlich kann jeder Behandler eine andere ihm als gleichwertig erscheinende Leistung (eine nach Art-, Kosten- und Zeitaufwand vergleichbare Leistung) aus der GOZ oder GOÄ auswählen.
Der Faktor muss den Umständen entsprechend angepasst werden, damit eine wirtschaftliche Liquidationserstellung gewährleistet ist. Grundlage ist die Ermittlung des Honorars (Gesamtbetrag), daraus erfolgt die Ermittlung der heranzuziehenden GOZ/GOÄ-Position. Diese Position wird nur zur Berechnung des Honorars genutzt, leistungsinhaltliche Bestimmungen dieser herangezogenen GOZ/GOÄ-Nummer (z.B. je Sitzung, je KH/FZ-Bereich oder je Zahn) gelten nicht.
Begleitleistungen:
Als mögliche Begleitleistungen kommen noch folgende Positionen in Betracht*:
- GOÄ 60 Konsil 2 Ärzte, je Arzt
- GOÄ 75 Schriftlicher Krankheits- und Befundbericht
- GOÄ 5 Symptombezogene Untersuchung
- GOÄ 1 Beratung oder Ä 3 Eingehende Beratung, mindestens 10 min.
(*) Liste ist beispielhaft aufgeführt und ist nicht abschließend, je nach Praxis können weitere individuelle Gebührenpositionen hinzukommen.