Analogleistungen
Extraorale Leitungsanästhesie – analoge Berechnung
Extraorale Leitungsanästhesie
Arbeiten & Organisieren
- Beschreibung
Für alle extraorale Anästhesien wie z.B.:
- foramen infraorbitale
- nervus infraorbitalis
- nervus alveolaris inferior
- nervus frontalis, u.s.w.
- Anwendungsbereich
Die Notwendigkeit dieser Behandlung bestimmt der Zahnarzt. Diese sehr seltene Behandlung erfolgt aufgrund einer eingehenden Diagnostik.
Wichtig:
Wie in jeder analogen Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ muss eine für den medizinischen Laien verständliche Beschreibung der Leistung erfolgen.
Die Abrechnung als Analogleistung erfolgt, weil:
- die Leistung eine selbstständige Therapie und kein Bestandteil einer anderen Therapie ist.
- die Leistung nicht in der GOZ oder GOÄ vorhanden ist.
- die Leistung zahnmedizinisch notwendig ist.
Beispiel:
(0)Datum Region Nr. Leistungsbeschreibung/Auslagen Begr. Faktor Anz. EUR 05.08. Foramen
infraorbitaleÄ270a Extraorale Leitungsanästhesie
analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
GOÄ-Pos. 270 Infusion subkutan2,0* 1 9,32 10.09. nervus
alveolaris
inferiorÄ268a Extraorale Leitungsanästhesie
analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
GOÄ-Pos. 268 Medikamentöse Infiltrations-
behandlung im Bereich mehrerer
Körperregionen, (auch eine Körperregion
beidseitig), je Sitzung2,1* 1 15,92 Materialkosten Ampulle § 10 (4) GOÄ 2 0,65 fett gedruckt = Pflichtinhalt in der Beschreibung
(*) Der Faktor ist bewusst unter 2,3 gewählt, damit eine spätere Honorarerhöhung ohne Begründung möglich ist.Hinweise:
Die analogen Berechnungsmöglichkeiten sind exemplarisch als Beispiele dargestellt. Selbstverständlich kann jeder Behandler eine andere ihm als gleichwertig erscheinende Leistung (eine nach Art-, Kosten- und Zeitaufwand vergleichbare Leistung) aus der GOZ oder GOÄ auswählen.
Eine extraorale Leitungsanästhesie ist in der GKV als Gebührenposition des BEMA vorhanden. Zur Kalkulation lohnt sich ein Blick in die Vergütung dieser BEMA Position. Die Berechnung der eigenen analogen Position sollte nicht unter der Honorierung des BEMA liegen.
Der Faktor muss den Umständen entsprechend angepasst werden, damit eine wirtschaftliche Liquidationserstellung gewährleistet ist. Grundlage ist die Ermittlung des Honorars (Gesamtbetrag), daraus erfolgt die Ermittlung der heranzuziehenden GOZ/GOÄ-Position. Diese Position wird nur zur Berechnung des Honorars genutzt, leistungsinhaltliche Bestimmungen dieser herangezogenen GOZ/GOÄ-Nummer (z.B. je Sitzung, je KH/FZ-Bereich oder je Zahn) gelten nicht.
Materialberechnung:
Die Materialberechnung im Bereich der analogen Berechnung ist nicht eindeutig geregelt. Es gibt zwei Varianten der Materialberechnung:
- Kalkulation der Analogposition inkl. Material.
- Kalkulation der Analogposition zzgl. Material.
Ist gemäß GOZ eine Materialberechnung möglich, d.h. das verwendete Material ist in der Materialliste benannt, so kommt Variante 2 zum Tragen. Ist die Materialberechnung gemäß Materialliste der GOZ ausgeschlossen, so sollten Sie die Kalkulation der Analogposition inkl. Material durchführen.Begleit- und Nachfolgeleistungen:
Als mögliche Begleitleistungen kommen noch folgende Positionen in Betracht*:
- GOZ 0070 Vitalitätsprüfung
- GOZ 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie
- GOZ 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie
- GOZ 0100 Leitungsanästhesie intraoral
- GOÄ 5000 Strahlendiagnostik Zähne, je Zahn
- GOÄ 5004 Panoramaschichtaufnahme der Kiefer
- GOÄ 1 Beratung
- GOÄ 3 Eingehende Beratung, mind. 10 Min.
- GOÄ 5 Symptombezogene Untersuchung
- GOÄ 6 Untersuchung, stomatognathes Organsystem
(*) Liste ist beispielhaft aufgeführt und ist nicht abschließend, je nach Praxis können weitere individuelle Gebührenpositionen hinzukommen.