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Analogleistungen
Erneuerung eines Innenteleskopes (Primärteleskop) – analoge Berechnung

Erneuerung Innenteleskopes - Primärteleskop

Arbeiten & Organisieren

  • Beschreibung

    Das Primärteleskop wird unter vorhandenen erhaltungswürdigen Zahnersatz erneuert (als alleinige Reparaturmaßnahme).

  • Anwendungsbereich

    Teilreparatur eines kombinierten Zahnersatzes mit Erhalt des restlichen Zahnersatzes. Eine vorhandene insuffiziente Primärteleskopkrone wird erneuert.


    Wichtig:

    Wie in jeder analogen Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ muss eine für den medizinischen Laien verständliche Beschreibung der Leistung erfolgen.

    Die Abrechnung als Analogleistung erfolgt, weil:

    • die Leistung eine selbstständige Therapie und kein Bestandteil einer anderen Therapie ist.
    • die Leistung nicht in der GOZ oder GOÄ vorhanden ist.
    • die Leistung zahnmedizinisch notwendig ist.


    Beispiel:

    (0)Datum
    Region
    Nr.
    Leistungsbeschreibung/Auslagen
    Faktor
    Anz.
    EUR
    09.08.
    43
    5330a
    Primärteleskopkrone unter vorhandenem
    Zahnersatz erneuert
    analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
    GOZ-Pos. 5330 Eingliederung einer
    Resektionsprothese
    2,2*
    1
    346,45

    fett gedruckt = Pflichtinhalt in der Beschreibung
    (*) Der Faktor ist bewusst unter 2,3 gewählt, damit eine spätere Honorarerhöhung ohne Begründung möglich ist.


    Hinweise

    Die analogen Berechnungsmöglichkeiten sind exemplarisch als Beispiele dargestellt. Selbstverständlich kann jeder Behandler eine andere ihm als gleichwertig erscheinende Leistung (eine nach Art-, Kosten- und Zeitaufwand vergleichbare Leistung) aus der GOZ auswählen.

    Der Faktor muss den Umständen entsprechend angepasst werden, damit eine wirtschaftliche Liquidationserstellung gewährleistet ist. Grundlage ist die Ermittlung des Honorars (Gesamtbetrag), daraus erfolgt die Ermittlung der heranzuziehenden GOZ-Position. Diese Position wird nur zur Berechnung des Honorars genutzt, leistungsinhaltliche Bestimmungen dieser herangezogenen GOZ-Nummer (z.B. je Sitzung, je KH/FZ-Bereich oder je Zahn) gelten nicht.


    Begleit- und Nachfolgeleistungen:

    • GOZ 0070 Vitalitätsprüfung
    • GOZ 0050 Abformung oder Teilabformung eines Kiefers
    • GOZ 0060 Abformung beider Kiefer
    • GOZ 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie
    • GOZ 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie
    • GOZ 0100 Leitungsanästhesie intraoral
    • GOÄ 5000 Strahlendiagnostik Zähne, je Projektion
    • GOZ 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
    • GOZ 2040 Anlegen von Spanngummi
    • GOZ 5170 Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel
    • GOZ 5180 Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel
    • GOZ 5190 Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel


    (*) Liste ist beispielhaft aufgeführt und ist nicht abschließend, je nach Praxis können weitere individuelle Gebührenpositionen hinzukommen.