Analogleistungen
Erneuerung eines Innenteleskopes (Primärteleskop) – analoge Berechnung
Erneuerung Innenteleskopes - Primärteleskop
Arbeiten & Organisieren
- BeschreibungDas Primärteleskop wird unter vorhandenen erhaltungswürdigen Zahnersatz erneuert (als alleinige Reparaturmaßnahme). 
- AnwendungsbereichTeilreparatur eines kombinierten Zahnersatzes mit Erhalt des restlichen Zahnersatzes. Eine vorhandene insuffiziente Primärteleskopkrone wird erneuert. Wichtig:Wie in jeder analogen Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ muss eine für den medizinischen Laien verständliche Beschreibung der Leistung erfolgen. Die Abrechnung als Analogleistung erfolgt, weil: - die Leistung eine selbstständige Therapie und kein Bestandteil einer anderen Therapie ist.
- die Leistung nicht in der GOZ oder GOÄ vorhanden ist.
- die Leistung zahnmedizinisch notwendig ist.
 Beispiel:(0)Datum Region Nr. Leistungsbeschreibung/Auslagen Faktor Anz. EUR 09.08. 43 5330a Primärteleskopkrone unter vorhandenem 
 Zahnersatz erneuert
 analog gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend
 GOZ-Pos. 5330 Eingliederung einer
 Resektionsprothese2,2* 1 346,45 fett gedruckt = Pflichtinhalt in der Beschreibung 
 (*) Der Faktor ist bewusst unter 2,3 gewählt, damit eine spätere Honorarerhöhung ohne Begründung möglich ist.HinweiseDie analogen Berechnungsmöglichkeiten sind exemplarisch als Beispiele dargestellt. Selbstverständlich kann jeder Behandler eine andere ihm als gleichwertig erscheinende Leistung (eine nach Art-, Kosten- und Zeitaufwand vergleichbare Leistung) aus der GOZ auswählen. Der Faktor muss den Umständen entsprechend angepasst werden, damit eine wirtschaftliche Liquidationserstellung gewährleistet ist. Grundlage ist die Ermittlung des Honorars (Gesamtbetrag), daraus erfolgt die Ermittlung der heranzuziehenden GOZ-Position. Diese Position wird nur zur Berechnung des Honorars genutzt, leistungsinhaltliche Bestimmungen dieser herangezogenen GOZ-Nummer (z.B. je Sitzung, je KH/FZ-Bereich oder je Zahn) gelten nicht. Begleit- und Nachfolgeleistungen:- GOZ 0070 Vitalitätsprüfung
- GOZ 0050 Abformung oder Teilabformung eines Kiefers
- GOZ 0060 Abformung beider Kiefer
- GOZ 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie
- GOZ 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie
- GOZ 0100 Leitungsanästhesie intraoral
- GOÄ 5000 Strahlendiagnostik Zähne, je Projektion
- GOZ 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen
- GOZ 2040 Anlegen von Spanngummi
- GOZ 5170 Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel
- GOZ 5180 Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel
- GOZ 5190 Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel
 
 (*) Liste ist beispielhaft aufgeführt und ist nicht abschließend, je nach Praxis können weitere individuelle Gebührenpositionen hinzukommen.








